INTERNETRECHT
Gefahr aus dem Netz: Was tun bei Betrugsfällen im Internet?
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Gefahr aus dem Netz: Was tun bei Betrugsfällen im Internet?
Das Internet wird fälschlicherweise von einigen Menschen noch immer als straffreier Raum gesehen, doch das geltende Internetrecht sieht das zum Glück anders. Online-Betrugsfälle nehmen immer wieder zu, Anwälte für Internetrecht haben teilweise wöchentlich neue Fälle von betroffenen Verbrauchern, die verzweifelt Hilfe suchen. Aber auch Kostenfallen und Abzocke spielt eine nicht unerhebliche Rolle. Es gibt aber auch grundlegende Unterschiede bei den Preisen im Netz, was nichts mit Betrug zu tun hat, sondern lediglich auf dem Preiskampf beruht. Seiten wie MeinDeal bieten nämlich Schnäppchen im Internet zu allen erdenklichen Produkten an. Laut Ralph Schomaeker-Möller von Mein-Deal.com kam die Idee zu seinem Schnäppchenportal durch schwankende Preise, die seine Frau beim Online-Shopping feststellen konnte. Wenn es jedoch um Betrug und nicht nur einen Unterschied im Preis geht, dann ist guter Rat teuer. Wie können sich Verbraucher also gegen Abzocke wehren und welche Möglichkeiten gibt es bei klassischem Betrug?
Der Schock im Briefkasten: Wenn plötzlich die Rechnung kommt
Ein scheinbar kostenloses Angebot im Internet bietet kostenlose SMS, Downloads beliebter Rezepte oder die Gratis-Ortung des eigenen Handys. Alles, was dafür nötig wird, ist eine kurze Anmeldung mit der eigenen E-Mail-Adresse und den persönlichen Daten. Arglos nutzen jeden Tag tausende Nutzer diese Angebote und sind geschockt, wenn kurze Zeit darauf eine Rechnung im Briefkasten landet. So kostenlos wie die Angebote dargelegt wurden, waren sie nämlich gar nicht.
Meist verstecken sich die Fallstricke im Kleingedruckten. Die vermeintliche Gratis Nutzung ist für einen gewissen Zeitraum möglich und mündet dann automatisch in ein Abonnement. Da der Verbraucher nirgendwo (außer im Kleingedruckten) darauf hingewiesen wird, hält er sich natürlich an keine Kündigungsfrist und ahnt nicht einmal, dass bald das Inkassobüro den Fall übernehmen wird.
Und jetzt? Bezahlen oder nicht? Die Verbraucherzentrale Hamburg macht deutlich, dass bei unberechtigten Forderungen keine Zahlung erfolgen sollte. Grund hierfür ist, dass der Anbieter verpflichtet ist, die sogenannte Button-Lösung umzusetzen. Diese sieht vor, dass vor dem Abschluss eines Kaufs oder Abos ein eindeutig erkennbarer Button eingesetzt werden muss, um den Verbraucher auf seine Zahlungspflicht hinzuweisen.
Wer öfter online shoppt, kennt diese Einblendung wahrscheinlich schon. „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“, steht in großen Lettern auf buntem Hintergrund und erst mit dem Klick auf diesen Button wird der Kauf tatsächlich ausgelöst. Es reicht nicht aus, wenn nur einzelne Worte wie „jetzt bestellen“ oder „jetzt anmelden“ auftauchen, die nicht auf die Zahlungspflicht hinweisen. Der Vertrag wäre somit ungültig.
Der Betrug per Vorkasse – wie Fake Shops ihre Kunden abzocken
Ein Super Schnäppchen im Internet verlockt natürlich zum sofortigen Kauf. Bei den Zahlungsmethoden taucht dann nur die Option der Vorkasse auf. Heute ist das schnell erledigt, denn ein großer Teil der Internetnutzer bezahlt per Online-Banking. Schnell das Geld überweisen und dann aufs Paket warten, was niemals eintrifft. Ein Fake-Shop zeichnet sich dadurch aus, dass lediglich Vorkasse-Bezahlungen möglich sind und auch auf PayPal (Käuferschutz) meist verzichtet wird.
Die Verbraucherzentrale rät dazu, Shops vor dem Abschluss eines Kaufs genau unter die Lupe zu nehmen. Nicht nur unbekannte Anbieter, die fast ausschließlich auf Vorkasse setzen, sondern auch Kopien von bekannten Shops sind ein Problem. Aber selbst wenn ein Verbraucher darauf hereingefallen ist, gibt es manchmal noch Möglichkeiten, wie das Geld zurückgeholt werden kann! Schlechte Nachrichten gibt es dagegen für Konsumenten, die das Geld per Überweisung direkt an die Betrüger gesendet haben. Eigens getätigte Überweisungen können nicht mehr zurückgeholt werden. In diesem Fall sollten sich Betroffene direkt an einen Anwalt für Internetrecht wenden, um gerichtlich gegen den Shop vorzugehen.
Für Zahlungen via Kreditkarte, Sepa-Lastschrift, PayPal oder auch Western Union gibt es noch einen Rettungsanker. Meist lässt sich das Geld zurückholen. Lastschriften können binnen acht Wochen nach der Abbuchungen ohne Angabe von Gründen wieder zurückgezogen werden. PayPal, was nur selten von Betrügern angeboten wird, hat die Funktion des Käuferschutzes und bei einer Barzahlung via Western Union kann über die Betrugshotline verhindert werden, dass das Geld an der Ausgabestelle an den Betrüger ausgezahlt wird.
Das Spiel mit den Gefühlen – Abzocke beim Online-Dating
Auch im Bereich des Online-Datings gibt es immer wieder Berichte über Betrugsmaschen und Abzocke. Wichtig zu wissen ist, dass seriöse Dating Anbieter selbst höchsten Wert darauf legen, dass ihre Kunden nicht betrogen werden. Doch mit der steigenden Nachfrage nach der virtuellen Partnersuche sind auch vermehrt Betrüger am Markt aufgetaucht. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie nicht die versprochene Leistung bringen.
Das Problem daran: Es werden eindeutige Hinweise in den allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt, die eine rechtliche Grauzone ausnutzen. Und so läuft das Ganze ab: Es ist üblich, dass bei Nutzung einer Partnervermittlung oder Dating-Plattform eine kostenpflichtige Mitgliedschaft benötigt wird, um Kontakte herzustellen. Legitim, immerhin wird hier eine Dienstleistung erbracht. Wenn sich dadurch ernsthafte Möglichkeiten für eine Partnerschaft ergeben, zahlen die meisten Verbraucher gern.
Abzocker-Websites nutzen die Zahlungsbereitschaft ihrer Kunden allerdings aus und engagieren professionelle Mitglieder, die in Kontakt zu den Kunden treten. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen findet sich dann meist der versteckte Hinweis, dass nicht alle Profile „echt“ sind und dass bezahlte Moderatoren eingesetzt werden. Der Nutzer bezahlt, in der Hoffnung Kontakte herzustellen. Seine eigentlichen Kontakte sind aber vom Betreiber engagierte Mitarbeiter, die als Animateure versuchen, den Verbraucher zur Zahlung zu bewegen. Echte Treffen oder gar eine reale Partnerschaft sind zu keinem Zeitpunkt möglich.
Reagieren bevor es zu spät ist
Bis die Betroffenen das bemerken, haben sie oft längst einen Vertrag abgeschlossen, der im schlimmsten Fall eine Laufzeit von bis zu zwei Jahren haben kann. Ein Widerruf ist zwecklos, wenn er nicht binnen 14 Tagen erfolgt. Die Chancen? Schlecht, denn mit aktiver Aktivierung der AGB-Zustimmung gibt der Verbraucher an, die Geschäftsbedingungen zu kennen und ihnen zuzustimmen. Einzige Chance: Im Vorfeld exakt informieren, jeden einzelnen Punkt der allgemeinen Geschäftsbedingungen lesen und erst dann eine Anmeldung inklusive Kostenpflicht vornehmen, wenn die Seriosität der Plattform bestätigt ist.
Zusätzlicher Tipp: Viele Dating Plattformen arbeiten mit einem Abo-System. Ist die Mitgliedschaft erst einmal gebucht, verlängert sie sich automatisch um den vorangegangenen Zeitraum, wenn keine rechtzeitige Kündigung erfolgt. Die Kündigungsfristen sind oft sehr lang und können schnell überschritten werden. Daher ist es ratsam, immer sofort nach Abschluss einer Mitgliedschaft zu kündigen. Die Nutzungsdauer kann dann noch bis zum Ende genutzt werden, erst danach werden die Premium-Funktionen deaktiviert. Bei Zufriedenheit kann nun immer noch manuell wieder eine weitere Laufzeit gebucht werden.
Online-Betrug nimmt zu und die Anzahl der Betroffenen steigt. Wer selbst in die Falle getappt ist, sollte sich nicht klaglos hingeben, sondern aktiv Hilfe bei einem Anwalt für Internetrecht, bei der Verbraucherzentrale oder bei anderen Hilfsorganisationen suchen. Denn das Internet ist kein rechtsfreier Raum, sondern unterliegt selbstverständlich dem geltenden Gesetz.
Foto-Quelle: https://unsplash.com/photos/9SoCnyQmkzI