VERKEHRSRECHT
Gericht: Tempo 90 bei Schnee und Hagel kann grob fahrlässig sein
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HANNOVER (DAV). Bei einem Schnee- und Hagelschauer sollten Autofahrer ihre Geschwindigkeit im eigenen Interesse deutlich reduzieren. Wer beispielsweise auf einer Bundesstraße bei Glätte mit Tempo 90 unterwegs ist und dabei von der Fahrbahn abkommt, handelt grob fahrlässig, urteilte das Landgericht Hannover.
Nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hatte der Kläger eingeräumt, dass die Straße schneeglatt war. Der Unfall habe sich aber erst ereignet, als er versucht habe, einem auf der Fahrbahn stehenden Reh auszuweichen. Ob dies tatsächlich der Fall war, ließ sich im Prozess nicht beweisen.
Den Richtern kam es aber letztlich auf diese Frage gar nicht mehr an: Sie bewerteten bereits die gefahrene Geschwindigkeit angesichts der bestehenden Straßenverhältnisse als weit überhöht und das Verhalten des Klägers deshalb als grob fahrlässig. Unter Berücksichtigung von Schneefall, Hagel und Dunkelheit könne ein Tempo, das ?nur knapp unter der bei günstigsten Verhältnissen geltenden zulässigen Höchstgeschwindigkeit? (100 Stundenkilometer) gelegen habe, nur als ?gravierender und grober Verstoß? gewertet werden.
Wörtlich hieß es weiter: ?Die durch winterliche Straßenverhältnisse entstehenden Unfallgefahren liegen dermaßen auf der Hand, dass es eine elementare Erkenntnis für jeden Verkehrsteilnehmer sein muss, hierauf mit einer angepassten und deutlich reduzierten Geschwindigkeit zu reagieren.?
Vorsicht ist also geboten! Mit anwaltlicher Hilfe kann man seine Chancen in einem Prozess feststellen lassen.
Landgericht Hannover, Urteil vom 8. Oktober 2003, Aktenzeichen: O 141/03
Quelle: Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein