MEDIENRECHT
Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken – Stärkung der Verbraucherrechte
Autor: Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz Katrin Freihof - Rechtsanwältin
Das vom Bundestag am 28.6.2013 beschlossene Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken wurde am 20.09.2013 vom Bundesrat in seiner bestehenden Fassung angenommen.
Im Kampf gegen überzogene urheberrechtliche Abmahnungen, unlautere Telefonwerbung und missbräuchliches Verhalten von Unternehmen im Wettbewerb sollen vor allem die Rechte von Kleingewerbetreibenden und Verbrauchern gestärkt werden.
1) gegen überzogene urheberrechtliche Abmahnungen
- Der Streitwert wird außergerichtlich grundsätzlich auf 1.000,- Euro festgesetzt, so dass die Regelgebühr für die erste Abmahnung gegenüber Verbrauchern bei 155,30 Euro liegt. Davon darf nur in Ausnahmen abgewichen werden. Der Grund für die notwendige Abweichung ist im konkreten Fall darzulegen.
- Der Abmahnung muss zu entnehmen sein, wessen Rechte wodurch verletzt werden und wie sich die Zahlungsansprüche im Einzelnen zusammensetzen.
- Unberechtigt Abgemahnten steht ein Gegenanspruch zu.
- Der fliegende Gerichtstand wird im Urheberrecht gegenüber Verbraucher abgeschafft. Die Klage ist am Wohnsitz des Verbrauchers zu erheben.
2) gegen unlautere Telefonwerbung
- Der Vertrag über ein Gewinnspiel ist nur noch bei Abschluss in Textform wirksam.
- Auch bei Anrufen mittels automatischer Anrufmaschinen muss eine Einwilligung vorliegen.
- Die Bußgelder werden von 50.000,- Euro auf 300.000,- Euro erhöht.
3) gegen missbräuchliches Verhalten von Inkassounternehmen
- Inkassoschreiben sollen transparenter werden, so dass folgende Angaben verpflichtend werden:
- Für wen arbeitet das Inkassounternehmen
- Grundlage der Forderung
- Zusammensetzung der Inkassogebühren
- Die Erstattungsfähigkeit der Inkassogebühren wird auf den Betrag, den ein Anwalt für eine entsprechende Tätigkeit höchstens verlangen kann, begrenzt.
- Es wird die Möglichkeit eröffnet, weitere Gebührengrenzen für z.B. Erstmahnungen mittels Verordnung festzusetzen.
- Den Ausichtsbehörden werden strengere und effektivere Maßnahmen zur Seite gestellt. Betriebe ohne Registrierung können geschlossen werden und die Bußgeldtatbestände werden erhöht.
Fazit
Die Deckelung der Einnahmen durch Abmahnungen bei gleichzeitiger Erhöhung der Bußgelder im Fall unseriöser Geschäftspraktiken sollen Verbraucher zukünftig besser vor schwarzen Schafen schützen.