VERWALTUNGSRECHT
Gorleben-Anwohner können gegen Castor-Transporte klagen
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Leipzig (jur). Bei Castor-Transporten zum Atommülllager in Gorleben müssen die Behörden vermehrt auch mit rechtlichem Widerstand rechnen. Denn die Anwohner an der Umschlagsanlage in Dannenberg-Ost sowie an der weiteren Straßenstrecke nach Gorleben können gegen die Transporte klagen, urteilte am Donnerstag, 14. März 2013, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 7 C 34.11 und 7 C 35.11).
In der Vorinstanz hatte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Klagen zweier Anwohner gegen eine Transportgenehmigung des Bundesamts für Strahlenschutz abgewiesen: Die Vorschriften über Atomtransporte seien nicht „drittschützend“ für einzelne Bürger, sondern dienten der Sicherheit der Bevölkerung insgesamt. Klagen einzelner Anwohner seien daher unzulässig.
Dem ist das Bundesverwaltungsgericht nicht gefolgt. Die Bestimmungen über Atomtransporte seien im Wesentlichen gleichlautend mit denen für den Betrieb der Atomkraftwerke selbst. Dass letztere auch „drittschützend“ und Klagen der Anwohner daher zulässig sind, habe das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden.
Auch bei den Castor-Transporten gehe es um den Schutz individueller Rechtsgüter, nämlich Leben und Gesundheit. Hier könne daher nichts anderes gelten. Anwohner könnten daher eine gerichtliche Prüfung verlangen, „ob der gesetzlich gebotene Schutz gegen Transportunfälle und terroristische Anschläge gewährleistet ist“.
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