FAMILIENRECHT
„Haben ist besser als brauchen" – Notar Marius Hebebrand im Interview zur Vorsorgevollmacht
Autor: Herr Marius Hebebrand - Notar
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Vorsorgevollmachten sind ein Thema, das viele Menschen vor sich herschieben. Dabei kann es im Ernstfall bereits zu spät sein. Marius Hebebrand, Notar in Dortmund erklärt im Interview, warum jeder eine Vorsorgevollmacht braucht, welche Irrtümer es gibt und worauf man bei der Erstellung achten sollte.
Redaktion: Herr Hebebrand, wer braucht eigentlich eine Vorsorgevollmacht?
Marius Hebebrand: Kurz gesagt: jeder. Eine Vorsorgevollmacht ist mit einer Versicherung zu vergleichen. Diese kann man nicht mehr abschließen, wenn der Versicherungsfall eingetreten ist. Genauso ist es mit einer Vorsorgevollmacht: Hat man keine und ist in einer Situation, in der sie benötigt wird, ist es zu spät, eine Vertrauensperson zu bevollmächtigen. Gibt es keine Vollmacht, wird im Fall der Fälle ein gesetzlicher Betreuer bestellt.
Redaktion: Viele Menschen denken, dass automatisch der Ehepartner für sie handeln kann. Stimmt das?
Marius Hebebrand: Nein, das ist ein weit verbreiteter Irrtum! Es reicht nicht, dass ich verheiratet bin. Meine Frau oder mein Ehepartner darf nicht allein aufgrund der Heirat für mich wirksam und rechtsverbindlich handeln. Diesem Irrtum unterliegen wirklich viele Menschen. Deshalb ist die Vorsorgevollmacht so wichtig.
Redaktion: Wer kann denn überhaupt Bevollmächtigter sein?
Marius Hebebrand: Fast jeder. Voraussetzung ist eine beschränkte Geschäftsfähigkeit. Das bedeutet, dass Kinder unter sieben Jahren oder demente Personen nicht Bevollmächtigte sein können. Praktisch wird man lediglich volljährige, voll geschäftsfähige Personen bevollmächtigen. In jedem Fall sollte es eine Person sein, zu der volles Vertrauen besteht. Es kann sich um einen Familienangehörigen oder enge, langjährige Freunde handeln.
Redaktion: Was kann der Bevollmächtigte mit der Vollmacht konkret machen?
Marius Hebebrand: Für die reine Vorsorgevollmacht ist im Gesetz geregelt, dass sie sich auf Gesundheitsangelegenheiten, Einwilligung in ärztliche Zwangsmaßnahmen und Unterbringung erstreckt. Üblicherweise wird daneben eine Generalvollmacht erteilt, mit der alles rechtlich Zulässige möglich ist. Der Bevollmächtigte hat Zugriff auf Konten, kann Immobilien kaufen oder verkaufen, Vertragsverhältnisse kündigen, sogar einen Ehevertrag abschließen. Er kann aber kein Testament errichten und die Ehe für den Vollmachtgeber schließen. Wählen für jemand anderen ist auch nicht möglich. Wichtig ist: Es gibt eine Absprache zwischen dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten, dass die Vollmacht nur benutzt werden soll, wenn der Vollmachtgeber es nicht mehr kann. Kontrolliert wird das nur vom Vollmachtgeber selbst.
Redaktion: Wie erstellt man denn eine Vorsorgevollmacht richtig?
Marius Hebebrand: Auf jeden Fall schriftlich! Das bedeutet, dass man ein Dokument handschriftlich unterschreiben muss. In dem Dokument selbst steht drin, was der Bevollmächtigte können soll. Die ausdrücklich im Gesetz geregelten persönlichen Angelegenheiten müssen schriftlich fixiert sein. Sinnvoll ist aber die notarielle Beurkundung. Dabei liest ein Notar den gesamten Text der Vollmacht vor, lässt den Vollmachtgeber unterschreiben und unterschreibt nachher selbst. Immer dann, wenn es um Immobilien geht, rate ich ganz deutlich zur notariellen Beurkundung. Eine nur eigenhändige Vollmacht ist wertlos, wenn in Bezug auf die Immobilie im Grundbuch eine Eintragung veranlasst werden muss.
Redaktion: Akzeptieren Banken auch einfache schriftliche Vollmachten?
Marius Hebebrand: Das ist ein praktisches Problem. Mittlerweile werden notariell beurkundete Vorsorgevollmachten ohne Probleme von Banken akzeptiert. Aus Erfahrung kann ich aber sagen, dass Banken bei eigenhändigen Vollmachten, also nur schriftlichen Vollmachten, Probleme machen, obwohl das rechtlich nicht zulässig ist. Das ist ein wichtiger Grund, zur notariellen Beurkundung zu greifen.
Redaktion: Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Vorsorgevollmacht?
Marius Hebebrand: So früh wie möglich! Es ist keine Frage des Alters, wann eine Vorsorgevollmacht benötigt wird. Natürlich denkt man in erster Linie an Demenzfälle. Aber auch nach einem schweren Verkehrsunfall könnte eine Vorsorgevollmacht notwendig sein. Oder wenn man an die Coronazeit zurückdenkt: Auch in so einem Fall kann es ratsam sein, einen Bevollmächtigten zu haben, wenn man in Quarantäne war.
Redaktion: Was kostet eine notarielle Vorsorgevollmacht?
Marius Hebebrand: Die Kosten richten sich nach dem Vermögen des Vollmachtgebers. Vom Gesamtvermögen wird die Hälfte angesetzt. Zum Vermögen zählt alles, was ich wertmäßig habe: Bargeld, Kontoguthaben, Wertpapierdepot, Rückkaufswert einer Lebensversicherung, sämtliche Immobilien. Ein kleines Beispiel: Wenn ich ein Vermögen von 200.000 Euro habe, werden grundsätzlich davon nur 100.000 Euro angesetzt und die Beurkundung der Vorsorgevollmacht kostet dann 348,67 Euro. Da wahrscheinlich das Vermögen künftig steigt, bietet es sich an, die Vollmacht so früh wie möglich zu machen.
Redaktion: Was sind die Vorteile einer notariellen Beurkundung?
Marius Hebebrand: Erstens, die Vollmacht kann auch bei Immobilien-Angelegenheiten benutzt werden. Zweitens: Der Vollmachtgeber erhält die umfassende Beratung des Notars. Und drittens ist für den Verlust der Vollmacht beim Bevollmächtigten vorgesorgt. Denn der Notar bewahrt die sogenannte Urschrift der Vollmacht dauerhaft auf. Davon können neue Ausfertigungen für den Bevollmächtigten hergestellt werden, wenn diese durch unglückliche Umstände abhandengekommen oder verloren gegangen sind.
Redaktion: Ihr abschließender Rat an unsere Leser?
Marius Hebebrand: Haben ist besser als brauchen. Warten Sie nicht, bis es zu spät ist. Eine Vorsorgevollmacht ist für jeden sinnvoll, unabhängig vom Alter. Und lassen Sie sich beraten, ob in Ihrem Fall eine notarielle Beurkundung sinnvoll ist – gerade bei Immobilienbesitz ist sie unverzichtbar.
Über Notar Marius Hebebrand:
Marius Hebebrand ist Notar in Dortmund und Anwalt für Arbeitsrecht. Er betreut Privatpersonen und Unternehmen in notariellen Angelegenheiten wie Immobilienkauf, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Unternehmensgründung. Zudem bietet er als Fachanwalt fundierte Beratung und Vertretung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Mandanten profitieren von persönlichem Service, Fachkompetenz und langjähriger Erfahrung.