SCHADENSERSATZ UND SCHMERZENSGELD
Haftung bei Asthma durch Elektrofirma
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Zur Haftung einer Elektrofirma, wenn ein Mieter durch ihre staubintensiven Arbeiten ein Bronchialasthma erleidet
Kurzfassung
Staub und Schmutz sind bei handwerklichen Arbeiten manchmal unvermeidbar. Für einen Allergiker allerdings die reinste Qual. Den Handwerker für die erlittene Gesundheitsbeeinträchtigung zur Rechenschaft zu ziehen, ist aber schwer. Er haftet nur, wenn er von der zur Atemnot führenden Staubempfindlichkeit gewusst und bei seinen Arbeiten nichts gegen die Schmutzentwicklung unternommen hat.
Das zeigt ein von Landgericht Coburg und Oberlandesgericht Bamberg nunmehr entschiedener Fall. Beide Gerichte wiesen die Klage einer durch Baustaub an Bronchialasthma Erkrankten gegen eine Elektofirma auf Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz von rund 20.000 € ab. Der Fachbetrieb habe von der in der Frau schlummernden Überempfindlichkeit gegen Staub keine Kenntnis gehabt. Er habe daher nicht schuldhaft gehandelt.
Sachverhalt
Die Renovierung der Wohnung wurde für die Mieterin zum Albtraum. Erst kamen die Elektriker unangemeldet, dann hinterließen sie auch noch alles voller Staub und Dreck. Das war aber nicht das Schlimmste. In der Folgezeit erkrankte die Frau an einer asthmaiden Bronchitis mit starker Atemnot. Was sie bislang selbst nicht wusste: Das Bronchialasthma war bei ihr bereits anlagebedingt vorhanden. Durch die Staubbelastung wurde es erst ausgelöst. Hätte die Elektrofirma die Wohnung nicht völlig verschmutzt, wäre die Krankheit nicht ausgebrochen. Und hätten sich die Handwerker vorher angemeldet, dann hätte die Mieterin Schutzvorkehrungen treffen können. So ihre Vorwürfe an den Fachbetrieb.
Gerichtsentscheidung
Doch hiermit drang sie weder beim Landgericht Coburg, noch beim Oberlandesgericht Bamberg durch. Auch wenn die Handwerker der Klägerin den Arbeitsbeginn vorher angezeigt hätten, wäre die Krankheit zum Ausbruch gekommen. Denn sowohl die beklagte Firma, als auch sie selbst hätten von der in ihrem Körper lauernden Gefahr nicht gewusst. Daher wären so oder so Vorkehrungen gegen den Baustaub nicht getroffen worden. Da dieser zudem nicht vermeidbar war, sei dem Elektrobetrieb kein Verschulden vorzuwerfen.
Fazit
So bedauerlich es für die Erkrankte ist: Es gibt im Leben Ereignisse, für die niemand außer dem Schicksal verantwortlich ist.
( Urteil des Landgerichts Coburg vom 03.02.2004, Az: 11 O 730/03; Beschlüsse des Oberlandesgerichts Bamberg vom 10.05.2004 und 12.07.2004, Az: 6 U 11/04; rechtskräftig)