SCHADENSERSATZ UND SCHMERZENSGELD
Haftung einer Feuerwehr für den Einsatz falscher und umweltschädlicher Löschmittel besteht
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Karlsruhe (jur). Eine kommunale Feuerwehr kann für den Einsatz falscher und umweltschädlicher Löschmittel haften. Mit einem am Montag, 23. Januar 2017, verkündeten Urteil hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe die Haftung der Stadt Baden-Baden für solche Schäden bejaht (Az.: 1 U 146/14).
Im Februar 2010 war es zu einem Großbrand auf dem Gelände einer Handelsfirma für Reformwaren gekommen. Der mutmaßliche Brandstifter wurde nie ermittelt.
Feuerwehr setzte Löschschaum mit Perfluoroctansulfat (PFOS) ein
Bei den Löscharbeiten setzte die Feuerwehr einen Löschschaum mit Perfluoroctansulfat (PFOS) ein. Dieser darf seit Ende 2006 nicht mehr verkauft werden, Restbestände durften die Feuerwehren bis Juni 2011 aufbrauchen. Grund sind erhebliche Umweltschäden durch die Chemikalie.
Boden und Grundwasser mit PFOS verseucht
Im Streitfall wurden der Boden und auch das Grundwasser mit PFOS verseucht. Die Umwelt- und Gewerbeaufsicht verpflichtete die Firma zu umfassenden Sanierungsarbeiten.
OLG Karlsruhe sieht die Feuerwehr und somit die Stadt in der Pflicht
Wie schon das Landgericht Baden-Baden sieht hierbei jedoch auch das OLG Karlsruhe die Feuerwehr und damit die Stadt in der Pflicht. Nach Auskunft eines Brandsachverständigen bilde der eingesetzte Schaum auf ebenen Flächen einen Film, der die Löschwirkung verbessere. Hier sei jedoch nicht eine ebene Fläche, sondern ein „Trümmerfeld“ zu löschen gewesen. Gegenüber anderen Mitteln habe der PFOS-haltige Löschschaum daher keinerlei Vorteil gehabt. Dies habe auch dem Einsatzleiter bekannt sein müssen.
Haftung der Stadt für Schäden durch PFOS
Der Einsatz des besonders umweltschädlichen Löschschaums sei daher ermessensfehlerhaft gewesen, befanden die Karlsruher Richter. Die Haftung der Stadt beschränkten sie aber ausdrücklich auf Schäden, die durch PFOS entstanden sind.
Stadt muss anteilig für die Schäden haften
Insgesamt streiten Stadt und Unternehmen nach Presseberichten um 740.000 Euro. Welchen Anteil davon die Stadt übernehmen muss, soll nach dem Urteil des OLG Karlsruhe nun das Landgericht Baden-Baden ausrechnen.
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