MARKENRECHT
Ideenklau in Asien – Apple siegt gegen Produktpiraterie
Autor: ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater - Kanzlei
Die Hersteller elektronischer Produkte aus China haben in den letzten Jahren deutlich aufgeholt. Tablet-PCs oder Smartphones aus dem großen Land in Fernost sind heute etablierte Produkte am Markt. In Sachen Namensgebung bleibt man sich so manches Mal dem alten Vorurteil des billigen Plagiats treu. Unter dem Namen Mi Pad vertreibt der Hersteller Xiaomi einen Tablet-Computer. Der Tech-Konzern Apple aus Cupertino erfreute sich mit deutlich weniger Begeisterung
Es ist doch nur ein Buchstabe mehr
Der Einfluss der englischen Sprache wird im Sprachgebrauch immer geläufiger. Dadurch wird Mi Pad schnell wie „my pad“ ausgesprochen und klingt dem amerikanischen Original damit sehr ähnlich. Letztlich ähneln sich die Geräte auch in Sachen Optik.
Dies sah auch Apple so und verklagte den chinesischen Hersteller vor dem Gericht der Europäischen Union im Bereich Markenverletzung. Die europäischen Richter gaben dem Begehren Apples statt und die von Xiaomi verwendete Wortmarke dürfe nun nicht als geschützte Unionsmarke eingetragen werden. Nach Ansicht der Richter könne es durch die Ähnlichkeit sehr leicht zu Verwechslungen kommen.
Produktpiraterie schadet Kunden und Herstellern
Für den Käufer und den Hersteller hat die Produktpiraterie der Ware nur scheinbare Vorteile. Der Kunde erwirbt ein ähnliches Produkt zu günstigeren Konditionen. Der Hersteller auf der anderen Seite verwendet nicht selten minderwertige Materialien und kann sich am Ende auf eine solide Rendite freuen. Für alle anderen Kunden und Hersteller hat dies negativen Folgen. Den Unternehmen gehen Umsatzeinnahmen verloren und der Kunde muss damit rechnen, dass der Zoll die Ware am Ende vernichtet.
Beim chinesischen Tablet-PC ging es zwar nicht um eine minderwertige Qualität, sondern um die Wortfindung für die Marke. Auf Grundlage des Urteils kann Apple nun Xiaomi den Verkauf des Tablet PCs in der Europäischen Union verbieten.
Markenrechtsverletzungen nicht ungeahndet lassen
Möchte man sich als Unternehmen gegen Markenrechtsverletzungen oder Produktpiraterie wehren, so sollte man den Markt frühzeitig analysieren lassen und bei möglichen Verstößen schnellstmöglich handeln. Sonst kann das Unternehmen durch Gewinnverlust geschädigt werden.
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