VERKEHRSRECHT
Illegal geparkt - Mithaftung bei Unfall
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HILDESHEIM/WITTEN (DAV). Wer illegal parkt, kann bei einem Unfall als Mithaftender zur Rechenschaft gezogen werden. Dies folgt aus zwei Urteilen, die von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht worden sind.
1) Amtsgericht Hildesheim 2) Amtsgericht Witten
Urteil vom 18. Oktober 2002 Urteil vom 28. November 2002
Aktenzeichen: 19 C 256/02 Aktenzeichen: 3 C 375/02
Quelle: Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein
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