ZOLLRECHT
Illegales Feuerwerk - Zoll in Nürnberg ermittelt
Autor: O&W Rechtsanwälte - Kanzlei
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Der Zoll in Nürnberg (Bayern) hat in einer Pressemitteilung mitgeteilt, dass er zum Jahresende 2020 große Mengen an Feuerwerkskörpern aus dem Verkehr gezogen hatte. Über mehrere Tage hinweg wurden insgesamt über 40 Pakete eines Absenders aus Osteuropa sichergestellt, die an Empfänger in Deutschland adressiert waren. Das Hauptzollamt Nürnberg kontrolliert insofern den Postverkehr und hat auch die Befugnisse bei der illegalen Einfuhr von Waren nach Bayern entsprechend zu kontrollieren.
Jeder der illegales Feuerwerk bestellt hat, sollte nun aufpassen bzw. davon absehen. Denn es droht im schlimmsten Fall eine Anklage wegen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz.
Die aus dem Ausland eingeführten Feuerwerkskörper waren nämlich entweder gar nicht deklariert oder galten als "Großfeuerwerk". Die Einfuhr nach Bayern ist laut Zoll in Nürnberg daher nicht ohne weiteres möglich. Aber auch für jeden Importeur aus Bayern besteht eine erhebliche Gefahr. Nicht zugelassene Feuerwerkskörper sind laut Zoll in Nürnberg äußerst gefährlich und deren Anwendung mit großen Risiken verbunden. Diese können aufgrund mangelhafter Verarbeitung und des unbekannten und oft in hoher Menge verwendeten Explosivstoffs zu schwersten Verletzungen führen.
Wenn Sie Fragen zum Thema Einfuhr von Feuerwerk oder einer Anklage wegen Verstoß gegen des Sprengstoffgesetztes durch bayerische Behöden haben, sprechen Sie unsere Anwälte in München gerne an: https://www.owlaw.de/zollrecht/anwalt-muenchen/