STEUERSTRAFRECHT
In Frankfurt ist Michael Hepp der Anwalt für Steuerstrafrecht
Autor: Kania, Tschersich & Partner Rechtsanwälte GbR
Eine vollständige Beratung über die optimierte steuerliche Gestaltung arrangiert der erfahrene Fachanwalt Michael Hepp. Er vertritt gegenüber Finanzbehörden, Finanzgerichten und falls erforderlich auch gegenüber Strafverfolgungsbehörden die Interessen seiner Mandaten. Michael Hepp arbeitet in seiner Frankfurter Kanzlei eng mit den Steuerberatern seiner Mandanten zusammen. Auch Fachleute werden von Herrn Hepp, falls notwendig, aus unterschiedlichen Bereich einbezogen. Der angesehene Anwalt ist aufgrund moderner Kommunikationsmittel nicht nur in Frankfurt und Umgebung tätig, sondern auch bundesweit.
Die steuerstrafrechtlichen Ermittlungen haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Begründend ist dies auf die verbesserte Zusammenarbeit der Steuerbehörden und die zeitgemäße Computertechnik. Wenn es um die Minimierung einer strafrechtlichen Nachstellung geht, steht Herr Michael Hepp seinen Mandanten gerne vorab beratend zur Seite. Der Anwalt kontrolliert die steuerstrafrechtlichen und persönlichen Konsequenzen, wenn im Vorfeld bestimmte Wagnisse zum Beispiel durch Gesellschafterstreitigkeiten, Erbschaften oder Betriebsprüfung bestehen. Die Gefahr für eine strafrechtliche Auseinandersetzung kann durch eine Selbstanzeige unverkennbar gesenkt werden.
Interessenten können auf der Webseite www.hepp-steuerstrafrecht.de ausführliche Informationen über das Steuerrecht nachlesen. Bei ersten Fragen stehen professionell geschulte und diskrete Mitarbeiter für die Beantwortung sehr gerne zur Verfügung. Aufgrund des Verhandlungsgeschickes und der fachlichen Expertise sowie der detaillierten Beratungen in komplexen steuerstrafrechtlichen und steuerlichen Streitigkeiten kann ein optimales Ergebnis für die Mandanten jederzeit ermöglicht werden.
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