BANKRECHT / KAPITALMARKTRECHT
Insolvenzverfahren über MPC MS Rio Ardeche eröffnet
Autor: NOETHE LEGAL Rechtsanwälte - Kanzlei
Wie es scheint hat das Amtsgericht Hamburg am 19.12.2014 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rio Ardeche Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG eröffnet (AZ.: 67a IN 498/14).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich führt aus:
Eine Beteiligung an dem Vollcontainerschiff war seit dem Jahr 2006 möglich. Bereits in der Vergangenheit wurden die Erwartungen bzw. Versprechen an die Anleger aber offenbar nicht erfüllt, im Jahr 2012 erfolgten wohl nur ein Viertel der versprochenen Ausschüttungen. Nunmehr befindet sich die Gesellschaft in der Insolvenz, offenbar ohne Rettungsmöglichkeit. Es heißt, selbst durch eine Aufstockung des Eigenkapitals hätte die Gesellschaft nicht mehr gerettet werden können.
Deshalb soll das Amtsgericht das Insolvenzverfahren eröffnet und Rechtsanwalt Gittermann zum Insolvenzverwalter bestellt haben. Betroffene Anleger können ihre Ansprüche als Insolvenzgläubiger beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden. Damit hätten sie zumindest die Chance, einen Teil ihrer Anlage zurück zu erhalten. Zumeist ist dies jedoch im Vergleich zur Anlagesumme nur ein unerheblicher Teil.
Zudem bedeutet dies für Anleger, dass sie ihre gesamte Kapitalanlage verlieren können, denn es droht der Totalverlust. Außerdem könnte es sein, dass der Insolvenzverwalter im Wege der Insolvenzanfechtung bereits erbrachte Rückzahlungen zurückfordert.
Anleger sind hier jedoch nicht schutzlos gestellt. Unter Umständen kommen auch Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung oder Prospektfehlern in Betracht. Anleger müssen im Rahmen der Anlageberatung anleger- und objektgerecht beraten werden. Das bedeutet insbesondere bei Beteiligungen an Schiffsfonds, dass über die Möglichkeit sinkender Charterraten bei langen Laufzeiten sowie Wechselkursschwankungen aufgeklärt werden muss. Unterbleibt eine derartige Aufklärung, kann sich der Anlageberater schadenersatzpflichtig machen. Ob dies der Fall ist, muss im Einzelfall anhand der jeweiligen Umstände geprüft werden.
Um ihre Rechte vollumfänglich wahrnehmen zu können, sollten Sie sich daher frühzeitig rechtsanwaltlich beraten lassen.
Sie erwartet an unseren Standorten in Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich ein engagiertes, verlässliches und spezialisiertes Team von Berufsträgern.