URHEBERRECHT
IPPC Law Abmahnung?
Autor: Christian Kramarz - Rechtsanwalt
zuletzt bearbeitet am:
Ein offiziell wirkendes Schreiben der Kanzlei IPPC Law im Briefkasten kann einen gehörigen Schrecken einjagen. Meist geht es um den Vorwurf, Sie hätten geschützte Musik illegal im Internet genutzt – sei es in einem Social-Media-Video oder über eine Tauschbörse. Hohe Geldforderungen und eine beiliegende Unterlassungserklärung üben enormen Druck aus.
Doch gerade jetzt ist es entscheidend, einen kühlen Kopf zu bewahren und strategisch vorzugehen. Mit den folgenden vier Schritten navigieren Sie sicher durch die Situation.
Schritt 1: Ruhe bewahren und Fristen notieren
Das Wichtigste zuerst: Unterschreiben und zahlen Sie nichts! Die Forderungen und die vorgefertigte Unterlassungserklärung sind aus anwaltlicher Sicht der Gegenseite formuliert und können Sie unangemessen benachteiligen. Atmen Sie tief durch und notieren Sie sich die in dem Schreiben genannten Fristen. Diese sind ernst zu nehmen, aber sie geben Ihnen genug Zeit für ein überlegtes Vorgehen.
Schritt 2: Jeglichen Kontakt zur Gegenseite vermeiden
Widerstehen Sie dem Impuls, bei der Kanzlei IPPC Law anzurufen, um die Sache "kurz zu klären". Jede unbedachte Äußerung am Telefon kann als Schuldeingeständnis gewertet werden und Ihre Verhandlungsposition schwächen. Die gesamte Kommunikation sollte ausschließlich über einen von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt laufen.
Schritt 3: Professionelle anwaltliche Prüfung einholen
Der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung ist komplex. Nur ein spezialisierter Fachanwalt kann beurteilen, ob die Abmahnung in Ihrem Fall überhaupt berechtigt und die Forderungshöhe angemessen ist. Mögliche Fehler in der Abmahnung können den Anspruch zu Fall bringen.
Die Kanzlei Kramarz, mit 15 Jahren Erfahrung als Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht, bietet hier eine fundierte und schnelle Einschätzung. Nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Erstberatung unter 06151-2768227 oder per E-Mail an anfrage@kanzlei-kramarz.de, um Ihren Fall unverbindlich zu schildern.
Schritt 4: Das weitere Vorgehen bestimmen lassen
Basierend auf der anwaltlichen Prüfung gibt es verschiedene Wege:
-
Abwehr der Forderung: Ist die Abmahnung unberechtigt, wehren wir die Forderungen für Sie vollständig ab.
-
Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung: Ist der Vorwurf berechtigt, erstellen wir eine modifizierte Unterlassungserklärung, die Sie nur zum Nötigsten verpflichtet und kein Schuldanerkenntnis enthält.
-
Verhandlung der Vergleichssumme: In vielen Fällen können wir die geforderte Summe erheblich reduzieren.
Einen detaillierten Einblick in die Vorgehensweise der IPPC Law Kanzlei und konkrete Fallbeispiele finden Sie in unserem ursprünglichen Artikel zum Thema: Abmahnung IPPC LAW – Sofortige Hilfe bei Urheberrechtsverletzungen.
Zögern Sie nicht, sich professionelle Unterstützung zu holen. Auf kanzlei-kramarz.de finden Sie weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten.