STRAFRECHT
IS-Vorwurf vor Gericht: Hauptverhandlung hat begonnen
Experten-Branchenbuch.de,
zuletzt bearbeitet am:

Hauptverhandlung gegen 32-Jährigen hat begonnen © KI-generiertes Symbolbild
- Das Wichtigste in Kürze
- Hintergrund: Worum es in dem Verfahren geht
- Was am ersten Verhandlungstag geschehen ist
- Wie die Beweisaufnahme begonnen hat
- Was Betroffene und Beobachter jetzt wissen müssen
- Diese Missverständnisse sollten vermieden werden
- Redaktions-Tipp
- Häufige Fragen
- Ist der Angeklagte schon verurteilt?
- Was bedeutet der Beginn der Hauptverhandlung?
- Was wird dem Angeklagten konkret vorgeworfen?
- Warum sagt der Angeklagte zunächst nichts zur Sache?
- Wann wird der Prozess fortgesetzt?
- Entscheidungsdaten
In einem Staatsschutzverfahren gegen einen 32-jährigen irakischen Staatsangehörigen hat die Hauptverhandlung begonnen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich der terroristischen Vereinigung Islamischer Staat angeschlossen und sich für diese betätigt zu haben.
Vor dem 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main begann am 25. September 2026 die Hauptverhandlung. Der Angeklagte befindet sich seit dem 23. Januar 2026 in Untersuchungshaft. Nach der Verlesung des Anklagesatzes ließ er erklären, sich zunächst nicht zum Tatvorwurf einlassen zu wollen.
Das Wichtigste in Kürze
- Prozessbeginn: Die Hauptverhandlung vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat begonnen.
- Vorwurf: Die Generalstaatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, sich dem Islamischen Staat angeschlossen und für die Vereinigung betätigt zu haben.
- Kern der Anklage: Er soll spätestens im Januar 2016 eine militärische Ausbildung absolviert, einen Treueeid geleistet und bis September 2016 als Kämpfer auf irakischem oder syrischem Staatsgebiet für den IS tätig gewesen sein.
- Verfahrensstand: Der Angeklagte ließ erklären, sich zunächst nicht zum Tatvorwurf einlassen zu wollen; der Senat trat anschließend in die Beweisaufnahme ein.
- Fortsetzung: Weitere Verhandlungstermine sind für Ende September, Oktober und November 2026 angesetzt.
Hintergrund: Worum es in dem Verfahren geht
Nach der Anklageschrift vom 8. Juni 2026 soll sich der Angeklagte als Mitglied der terroristischen Vereinigung Islamischer Staat angeschlossen und sich für diese betätigt haben. Nach Darstellung der Anklage soll er spätestens im Januar 2016 innerhalb des IS militärisch ausgebildet worden sein und einen Treueeid auf die Vereinigung geleistet haben.
Für den Zeitraum von Januar 2016 bis September 2016 wirft die Anklage ihm vor, in das Verbandsleben eingegliedert gewesen zu sein. Er soll als Kämpfer auf irakischem oder syrischem Staatsgebiet für den IS tätig gewesen sein. Außerdem soll er in verschiedenen Einheiten und Untereinheiten des Kriegsministeriums des IS, dem sogenannten Diwan al-Jund, eingesetzt worden sein. Im Gegenzug soll er Geldleistungen vom IS erhalten haben.
Der Angeklagte reiste nach Angaben des Gerichts im Jahr 2022 nach Deutschland ein. Seit dem 23. Januar 2026 befindet er sich in Untersuchungshaft.
Was am ersten Verhandlungstag geschehen ist
Am 25. September 2026 begann vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Hauptverhandlung im Verfahren mit dem Aktenzeichen 5 St 1/26. Zuständig ist der 5. Strafsenat, der als Staatsschutzsenat verhandelt. An der Sitzung nahmen der mit drei Richtern besetzte Senat, der Angeklagte mit seiner Verteidigerin sowie zwei Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main teil.
Nach der Feststellung der Anwesenheit wurde der Anklagesatz verlesen. Anschließend belehrte der Vorsitzende den Angeklagten darüber, dass es ihm freisteht, sich zur Anklage zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen. Der Angeklagte ließ durch seine Verteidigerin erklären, sich zum Tatvorwurf zunächst nicht einlassen zu wollen.
Danach trat der Senat in die Beweisaufnahme ein.
Wie die Beweisaufnahme begonnen hat
Nach der Erklärung des Angeklagten trat der Senat in die Beweisaufnahme ein. Am ersten Verhandlungstag wurde eine Zeugin des Polizeipräsidiums Westhessen vernommen. Sie hatte die Ermittlungen gegen den Angeklagten geleitet.
Die Zeugin berichtete unter anderem über den Beginn des Ermittlungsverfahrens und über strafprozessuale Maßnahmen. Genannt wurden eine Wohnungsdurchsuchung und die Festnahme sowie daraus gewonnene Erkenntnisse. Danach unterbrach der Vorsitzende die Hauptverhandlung.
Die Hauptverhandlung wird nach der Mitteilung an mehreren weiteren Terminen fortgesetzt.
Was Betroffene und Beobachter jetzt wissen müssen
Für Menschen, die das Verfahren verfolgen, ist vor allem der bisherige Ablauf wichtig. Die Hauptverhandlung hat begonnen, der Anklagesatz wurde verlesen und der Senat ist in die Beweisaufnahme eingetreten. Die Mitteilung beschreibt damit den Stand am ersten Verhandlungstag.
Zur Untersuchungshaft teilt das Gericht mit, dass sich der Angeklagte seit dem 23. Januar 2026 in Untersuchungshaft befindet.
Die Hauptverhandlung wird nach Angaben des Gerichts am 29. September 2026 um 10:00 Uhr im Saal II des Gerichtsgebäudes E, Hammelsgasse 1, Frankfurt am Main, fortgesetzt. Weitere Termine sind für den 20., 22., 26. und 30. Oktober 2026 sowie für den 2., 6., 13. und 16. November 2026 vorgesehen.
Diese Missverständnisse sollten vermieden werden
- Anklagevorwurf: Die Mitteilung gibt den Inhalt des verlesenen Anklagesatzes wieder.
- Einlassung: Der Angeklagte ließ erklären, sich zunächst nicht zum Tatvorwurf einlassen zu wollen.
- Untersuchungshaft: Nach Gerichtsangaben befindet sich der Angeklagte seit dem 23. Januar 2026 in Untersuchungshaft.
- Beweisaufnahme: Am ersten Verhandlungstag wurde eine Zeugin des Polizeipräsidiums Westhessen vernommen.
Redaktions-Tipp
Wer das Verfahren verfolgt, sollte den Verfahrensstand im Blick behalten: Die Mitteilung berichtet über den Beginn der Hauptverhandlung, die Verlesung des Anklagesatzes, die Erklärung des Angeklagten und den Einstieg in die Beweisaufnahme.
Häufige Fragen
Ist der Angeklagte schon verurteilt?
Die Mitteilung berichtet vom Beginn der Hauptverhandlung und nennt keine Verurteilung oder einen Freispruch.
Was bedeutet der Beginn der Hauptverhandlung?
In diesem Verfahren wurden zunächst die Anwesenheit festgestellt und der Anklagesatz verlesen. Anschließend wurde der Angeklagte belehrt, dass es ihm freisteht, sich zur Anklage zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen. Danach trat der Senat in die Beweisaufnahme ein.
Was wird dem Angeklagten konkret vorgeworfen?
Ihm wird vorgeworfen, sich dem IS angeschlossen, eine militärische Ausbildung durchlaufen, einen Treueeid geleistet und von Januar bis September 2016 als Kämpfer für den IS auf irakischem oder syrischem Staatsgebiet tätig gewesen zu sein.
Warum sagt der Angeklagte zunächst nichts zur Sache?
Die Mitteilung nennt keinen Grund. Sie berichtet, dass der Angeklagte durch seine Verteidigerin erklären ließ, sich zum Tatvorwurf zunächst nicht einlassen zu wollen.
Wann wird der Prozess fortgesetzt?
Der nächste Termin ist für den 29. September 2026 um 10:00 Uhr angesetzt. Weitere Termine sind für Oktober und November 2026 vorgesehen.
Entscheidungsdaten
- Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt am Main
- Senat: 5. Strafsenat, Staatsschutzsenat
- Datum des Prozessbeginns: 25. September 2026
- Aktenzeichen: 5 St 1/26
- Verfahrensstand: Beginn der Hauptverhandlung und Eintritt in die Beweisaufnahme
- Rechtsgebiet: Strafverfahren, Staatsschutz