SOZIALRECHT
Jobcenter zahlen nicht für für außerschulischen Sprach- oder Religionsunterricht
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Berlin (jur). Kinder aus Hartz-IV-Familien haben keinen Anspruch auf Unterstützung für außerschulischen Sprach- oder Religionsunterricht. Das hat das Sozialgericht (SG) Berlin in einem am Freitag, 18. Januar 2019, bekanntgegebenen Urteil entschieden (Az.: S 155 AS 7716/15).
Es wies damit fünf Kinder aus Berlin-Kreuzberg ab. Zwischen 2014 und 2016 hatten sie außerschulischen Arabisch- und Islamunterricht besucht. Hierfür mussten sie monatlich zwischen zehn und 25 Euro bezahlen, zudem eine einmaligen Anmeldegebühr von zehn Euro.
Beim Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg beantragten sie hierfür Leistungen zur Bildung und Teilhabe. Das Jobcenter lehnte dies ab.
Zu Recht, wie nun das Sozialgericht Berlin entschied. Laut Gesetz gebe es Zuschüsse etwa für Sport, Musik „und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung“. Sprach- und Religionsunterricht gehörten dazu nicht – egal, um welche Sprache oder Religion es gehe.
Bei den Kursen gehe es auch nicht um Geselligkeit und Teilhabe, sondern vor allem um „Wissensvermittlung“, so das Sozialgericht in seinem Urteil vom 12. Dezember 2018.
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