VERKEHRSRECHT
„Kampf den Radarfallen“ - Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Autor: Thomas M. Amann - Rechtsanwalt
Welche Möglichkieiten gibt es, sich im Rahmen des Anhörungs- oder Widerspruchsverfahrens gegen Verwarnungs- und Bußgeldbescheide bzw. im Rahmen der Verteidigung gegen den Vorwurf von Straftaten im Straßenverkehr zu verteidigen? Ist es sinnvoll gegen alle Bußgeldbescheide vorzugehen?
Geschwindigkeitsverstoß, Alkohol, Drogen, Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstand, Nötigung, Beleidigung, Fahrerflucht, Überholen, Rotlichtverstoß, Parkverbot, Halteverbot, Vorfahrt - die Liste der mögliche Verkehrsverstöße der Straßenverkehrsordnung (StVO) und des Strafgesetzbuches (StGB) ist lang. Die der möglichen Sanktionen und unschönen Konsequenzen ebenso: Verwarnungsgeld, Bußgeld, Fahrverbot, Führerscheinentzug, Punkte und Idiotentest (MPU) oder gar Geldstrafe und Freiheitsstrafe bei schwereren Vorwürfen.
Ergeht ein Bußgeldbescheid im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall, bei dem die Schuldfrage noch nicht geklärt ist, ist es oftmals sinnvoll, auch gegen Bescheide mit geringem Bußgeld vorzugehen, da es sich ansonsten nachteilig auswirken kann, wenn man einen Bußgeldbescheid rechtskräftig werden lässt und der gegnerische Haftpflichtversicherer dies als Schuldeingeständnis wertet.
Gegen Bußgeldbescheide, die neben einer hohen Geldbuße auch Punkte in Flensburg oder sogar Fahrverbot androhen, ist es stets sinnvoll Einspruch einzulegen, da ein rechtskäftig gewordener Bußgeldbescheid im Wiederholungsfall eine Erhöhung des Bußgelds oder des Fahrverbots wegen einer Voreintragung nach sich ziehen kann.
Gegen alle Bescheide (auch gegen Strafbefehle!) steht einem das Rechtsmittel des Einspruchs und das Recht, sich durch einen Rechtsanwalt verteidigen lassen, zu.
Insbesondere durch die anwaltliche Akteneinsicht wird es möglich, Fehler der Ermittlungsbehörden wie beispielsweise Messfehler bei Rotlichtverstößen und Geschwindigkeitsübertretungen, Fehler bei der Berechnung der Toleranzen, eine fehlende Eichung der Radarkamera oder etwa eine bereits eingetretene Verjährung zu entdecken.
Auch besteht unter Umständen die Möglichkeit, ein Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umzuwandeln.
Die Kosten eines Bußgeld- bzw. Strafverfahrens übernimmt meistens die Rechtsschutzversicherung.