URHEBERRECHT
Kanzlei Becker & Haumann mahnt im Auftrage von Hannover 96 weiter massiv ab
Autor: Carsten M. Herrle - Rechtsanwalt
Abmahnung der Kanzlei Becker & Haumann aus Dortmund im Auftrag der Hannover 96 Sales & Services GmbH & Co. KG aus Hannover wegen des unerlaubten Weiterverkaufs verschiedener Tickets von/für Spiele des vereins Hannover 96 auf der Verkaufsplattform Ebay.
Die Anwaltskanzlei Becker & Haumann fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Abgeltung der durch die Abmahnung angeblich entstandenen Anwaltskosten in Form eines Pauschalbetrages in unterschiedlicher Höhe. Eine außergerichtliche Erledigung der Angelegenheit könne gegen Zahlung des pauschalen Vergleichsbetrages und der Abgabe der Unterlassungserklärung erzielt werden.
Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) verstoßen zu haben. Für den Fall der Nichtabgabe einer hinreichenden Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung kündigt die Kanzlei ausdrücklich die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe an. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von der Kanzlei Becker & Haumann vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sieht für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung die Verpflichtung zur Zahlung einer nach billigem Ermessen der Rechteinhaberin zu bestimmenden Vertragsstrafe vor.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe sowie
- zur Erstattung der Anwaltskosten in der jeweils genannten Höhe.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie keinen Rechtsverstoß verübt haben, weil z.B. der Account von einer anderen Person benutzt wurde. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.