VERKEHRSRECHT
Kein Autofahren bei Übermüdung!
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STENDAL (DAV). Bei ersten Anzeichen von Übermüdung sollte ein Autofahrer stoppen und seine Fahrt erst fortsetzen, wenn er völlig ausgeruht ist. Wer nämlich trotz deutlicher Warnzeichen am Steuer einschläft und dabei einen Unfall verursacht, muss sich grobe Fahrlässigkeit vorhalten lassen und wird für die Folgen haftbar gemacht. So entschied das Landgericht Stendal in einem von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) mitgeteilten Fall.
Ein Lkw-Fahrer war, obwohl er zuvor ausreichend geschlafen hatte, zwei Stunden nach Fahrantritt eingenickt, mit dem schweren Fahrzeug von der Straße abgekommen und umgekippt. Der Sachschaden betrug knapp 38.000 Euro. Die Kaskoversicherung zahlte die Reparaturkosten, verlangte den Betrag aber anschließend von dem Fahrer zurück.
Das Gericht gab der Versicherung Recht. Es bezog sich vor allem auf die Aussage des Fahrers bei der Polizei unmittelbar nach dem Unfall: ?Ich bin wohl kurz eingeschlafen. Ich habe erhebliche Nasenprobleme und bekomme zu wenig Sauerstoff. Ein Arzt sagt, ich wäre eine lebende Zeitbombe. Ich werde mich demnächst einer Operation unterziehen müssen.? Es gebe einen Erfahrungssatz, dass ein Autofahrer stets deutliche Zeichen der Ermüdung wahrnehme, bevor er am Steuer einschlafe, hieß es in dem Urteil weiter. Die Müdigkeit kündige sich durch schwere Glieder, Gähnen, nachlassende Konzentration und herabfallende Augenlider an. Wer - wie der Beklagte - solche Alarmsignale ignoriere, handle in besonderem Maße sorgfaltswidrig, argumentierten die Richter. ?Denn ein ermüdeter Fahrer muss damit rechnen, dass er in Folge eines Sekundenschlafs die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert und es dadurch zu erheblichen Schäden kommen kann.?
Landgericht Stendal
Urteil vom 4. Dezember 2002
Aktenzeichen: 23 O 67/02
Quelle: Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein
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