SOZIALRECHT
Kein Jobcenter-Zuschuss für Reisepassverlängerung
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Karlsruhe (jur). Hartz-IV-Bezieher können für eine Reisepassverlängerung kein extra Geld vom Jobcenter verlangen. Dies gilt selbst dann, wenn ausländische Langzeitarbeitslose für eine Passverlängerung mehr zahlen müssen als Deutsche, entschied das Sozialgericht Karlsruhe in einem am Samstag, 18. Oktober 2014, veröffentlichten Urteil (Az.: S 8 AS 855/13). Die Aufwendungen für die neuen Ausweispapiere müssen damit aus dem regulären Hartz-IV-Regelsatz angespart werden.
Geklagt hatte ein italienischer Hartz-IV-Bezieher. Der Mann musste sich einen neuen - biometrischen - Reisepass beschaffen. Dafür musste er seine Fingerabdrücke im italienischen Generalkonsulat abgeben. Für den zehn Jahre gültigen Ausweis fielen Kosten in Höhe von 82,79 Euro sowie Reisekosten zum Konsulat in Höhe von 21 Euro an.
Der Arbeitslose forderte, dass das Jobcenter sich an den Gesamtaufwendungen in Höhe von 103,79 Euro beteiligen müsse. Zwar seien im Regelsatz Aufwendungen für die Ausstellung und Verlängerung von Personalausweises enthalten. Umgerechnet auf zehn Jahre würden so aber nur 30 Euro zusammenkommen, was für deutsche Papiere womöglich ausreichend sei. Er zahle aber deutlich mehr. Das Jobcenter müsse daher die übrigen 73,79 Euro als Zuschuss gewähren. Andernfalls würden Ausländer gegenüber Deutschen ungleich behandelt.
Das Sozialgericht stellte in seinem Urteil vom 3. September 2014 jedoch klar, dass es nach den gesetzlichen Bestimmungen keinen Anspruch auf Erstattung von Passverlängerungskosten in Form eines Zuschusses gebe. Der Kläger könne auch keinen Mehrbedarf geltend machen. Dies sei nur bei einem unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen Bedarf möglich.
Hier sei der Bedarf jedoch nur als einmalig anzusehen, da nur alle zehn Jahre ein Pass neu ausgestellt bzw. verlängert werden muss. Ein Darlehen könne hier ebenfalls nicht gewährt werden, da der Hartz-IV-Bezieher sowieso über ausreichende Geldmittel auf seinem Konto für die Passverlängerung verfügte.
Eine besondere, atypische Lebenslage liege ebenfalls nicht vor. Die Passausstellung sei vielmehr ein typischer, vorhersehbarer Bedarf, der durch Rückstellungen angespart werden könne.
Schließlich liege auch keine unzulässige Benachteiligung von Ausländern gegenüber Deutschen vor. Denn auch Deutsche müssten für die Verlängerung von Passpapieren mehr bezahlen, als sie - über zehn Jahre gerechnet - über den Regelsatz erhalten. So betrage die deutsche Gebühr für einen Reisepass derzeit 59 Euro.
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