WETTBEWERBSRECHT
Keine Angst vor Werbegeschenken: So ist die Rechtslage
Experten-Branchenbuch.de,
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Werbung durch Werbegeschenke © mirkomedia/stock.adobe.com
Physische Werbegeschenke erfreuen sich weiterhin großer Beliebtheit. Obwohl immer mehr Marketing-Budget auf die Online-Werbung verwendet wird, bleiben Werbeartikel wichtiger Bestandteil des Marketings. Sie sind leicht zu bestellen, können nahezu überall verteilt werden und dienen oft gleichzeitig als Geschenke für Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeiter. Aber wie sieht die Rechtslage dazu aus?
Natürlich unterliegen Werbegeschenke gesetzlichen Regelungen und Anforderungen. Auch wenn es selten zu Anzeigen kommt, sollten Unternehmer beziehungsweise die Marketing-Abteilungen darüber Bescheid wissen, welche Fallstricke es gibt. Sonst drohen in Ausnahmefällen auch Bußgelder – so haben sich jüngst die Bedingungen für Werbegeschenke bei verschreibungspflichtigen Medikamenten verändert. Die gute Nachricht ist, dass deshalb trotzdem nicht auf Werbeartikel verzichtet werden muss und dass vor allem die beliebten Streuartikel überhaupt kein Problem sind.
Werbung mit großem Effekt und ohne Bedenken
Die Gesetzeslage ist eindeutig: Werbeartikel sind grundsätzlich erst einmal völlig unbedenklich. Deshalb werden sie auch von vielen Firmen noch immer fest ins Marketing integriert. Einerseits werden sie zur Neukundengewinnung genutzt, andererseits zur Markenbindung. Auch Geschäftspartner und Mitarbeiter kommen oft in den Genuss der Werbeartikel.
Oft schrecken Unternehmen aber davor zurück, sich voll auf Werbegeschenke einzulassen. Compliance lautet in diesem Fall das Stichwort. Zum Glück stellen Unternehmen ihre eigenen Regeln auf. Somit sollte zwar klar sein, dass Werbegeschenke eben nur Geschenke und kein Anreiz für Arbeit oder Verträge sind. Doch da den Firmen hier viel freie Hand gelassen wird, müssen keine Sorgen rund um das Thema Bestechung oder unlautere Methoden aufkommen.
Das gilt sowieso schon für kleinere Werbegeschenke bis zu 50 Euro. Diese sind nicht nur gang und gäbe, sondern rechtlich unbedenklich und für Mitarbeiter steuerfrei. Somit sind Stoffbeutel, Bleistifte, Shirts, Powerbanks und sonstige Werbeartikel auf jeden Fall auf der sicheren Seite: Bleistifte bedrucken lassen.
Produkte müssen gekennzeichnet und sicher sein
Es sollte eigentlich selbstverständlich sein, doch Werbeartikel sollten niemanden in Gefahr bringen. Auf der Suche nach den besten Schnäppchen wird leider auch immer wieder auf unseriöse oder schlecht regulierte Anbieter aus dem Ausland gesetzt. Das Problem dabei ist, dass unter Umständen Artikel geliefert werden, die nicht den deutschen gesetzlichen Standards entsprechen.
Powerbanks, die in Flammen aufgehen, oder Kugelschreiber mit gesundheitsschädlicher Tinte sind ein absolutes No-Go. Kommt es nach dem Verteilen zu Problemen mit dem Produkt, kann das Unternehmen haftbar sein. Dann kommt es logischerweise zu einer genauen Prüfung. Dabei wird unter anderem wichtig sein, ob der Artikel ausreichend gekennzeichnet war.
Die Kennzeichnungspflicht für Produkte gilt nämlich auch für Werbeartikel. Für viele Elektronikartikel (aber nicht alle) ist eine CE-Kennzeichnung Pflicht. Lebensmittel müssen Nährwertangaben nach deutschen Vorgaben zeigen. Und Produkte müssen generell zum Hersteller zurückverfolgbar sein – dafür reicht eine E-Mail-Adresse beispielsweise nicht aus. Bei Vergehen können Bußgelder bis zu 10.000 Euro fällig werden. Umso mehr lohnt sich das Bestellen der Artikel bei europäischen Anbietern, die eine gesetzeskonforme Kennzeichnung garantieren.
Compliance ist kein Problem bei Werbegeschenken
Viele Unternehmer wollen sich nicht nur auf kleine Geschenke verlassen. Bleistifte oder Stoffbeutel sind für sie zu einfach oder repräsentieren nicht das Firmen-Image. Stattdessen muss etwas Hochwertiges her. Eine Kamera, ein Lautsprecher oder sogar Uhren sind beliebte Luxus-Werbeartikel.
Es gibt keinen konkreten, branchenübergreifenden Wert, der problematisch wird. Doch ist ein Werbegeschenk so hochwertig, dass es Kaufentscheidungen oder Geschäftsbeziehungen beeinflusst, dann sollte ein wenig Vorsicht an den Tag gelegt werden. In diesem Fall lohnt es sich, klare Compliance-Regeln zu haben und diese auch schriftlich festzuhalten.
Natürlich kann es immer auch zu Veränderungen bei der Rechtslage kommen. So dürfen Apotheken Werbeartikel nicht mit verschreibungspflichtigen Medikamenten ausgeben. Man sollte sich also regelmäßig informieren, wie die Gesetzeslage aussieht. Aktuell darf aber auf jeden Fall fleißig bedruckt und verschenkt werden.