ARBEITSRECHT
Keine höhere Entgeltgruppe für Ordnungsdienstmitarbeiter
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Düsseldorf (jur). Hilfspolizisten gehören in die Entgeltgruppe 8 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD). Sie benötigen zwar „gründliche und vielseitige Fachkenntnisse“, nicht aber „umfassende Fachkenntnisse“, wie am Montag, 30. November 2015, das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf entschied (Az.: 14 Sa 817/15 und 14 Sa 818/15).
Es wies damit zwei Hilfspolizisten des Ordnungs- und Servicedienstes der Stadt Düsseldorf ab. Die Stadt hatte sie in die Entgeltgruppe 8 des TVöD eingruppiert. Mit ihrer Klage forderten sie eine Vergütung nach Entgeltgruppe 9.
Schon das Arbeitsgericht Düsseldorf hatte die Klagen abgewiesen (Urteile und JurAgentur-Meldung vom 16. März 2015, Az.: 15 Ca 8/15 und 15 Ca 9/15). Dies hat das LAG nun bestätigt.
Zwar müssten die Hilfspolizisten nach einem von der Stadt Düsseldorf herausgegebenen Handbuch insgesamt 55 Rechtsvorschriften anwenden, erklärten die Düsseldorfer Richter zur Begründung. Dies erfordere „vielseitige Fachkenntnisse“, sei aber mit der Entgeltgruppe 8 „ausreichend abgebildet“.
„Umfassende Fachkenntnisse, die sich durch eine Steigerung der Fachkenntnisse in Breite und Tiefe auszeichnen, sind nicht erforderlich“, stellte das LAG aber klar. Allein die Zahl der Vorschriften sage nichts darüber, wie tiefgehend die Kenntnisse sein müssen.
Nach dem Düsseldorfer Urteil können sich die Ordnungsdienstmitarbeiter auch nicht darauf berufen, dass ältere, noch nach dem Bundesangestelltentarif eingestellte Kollegen noch in die Entgeltgruppe 9 aufsteigen konnten. Dieser sogenannte Bewährungsaufstieg sei von den Tarifparteien abgeschafft worden. Gegen das Gleichbehandlungsgebot verstoße dies nicht.
Dass der Ordnungsdienst eine „gesellschaftlich wertvolle Tätigkeit“ leiste, stehe außer Frage, betonte das LAG. Für die Eingruppierung seien aber die im TVöD festgelegten konkreten Eingruppierungsmerkmale entscheidend.
Wegen grundsätzlicher Bedeutung ließ das LAG Düsseldorf allerdings die Revision zum Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt zu.
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