SOZIALRECHT
Keine Streichung von Hartz IV wegen Kompetenzgerangel
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Das Jobcenter darf nicht einfach die Zahlung von Leistungen für Unterkunft und Heizung verweigern, weil möglicherweise eine andere Behörde dafür aufkommen muss.
Ein Hartz IV Empfänger arbeitete aufgrund einer psychischen Erkrankung in einer Werkstätte für Behinderte. Nachdem die ärztliche Begutachtungsstelle der deutschen Rentenversicherung festgestellt hatte, dass er nur drei Stunden pro Tag arbeiten kann, erhielt er keine Grundsicherungsleistungen mehr für Unterkunft und Heizung. Das Jobcenter begründete dies im Bescheid damit, dass er aufgrund dessen nicht erwerbsfähig sei. Deshalb dürfe er auch kein Kosten für Unterkunft und Heizung von der Jobagentur erhalten. Daraufhin beantragte er einen Vorschuss. Das Jobcenter entschied daraufhin, dass es diese Leistungen noch für ein halbes Jahr erhielt. Als dieser Zeitraum abgelaufen war stellte das Jobcenter die Zahlungen für Unterkunft und Heizung endgültig ein. Weil auch das für nicht mehr Erwerbstätige zuständige Grundsicherungsamt der Gemeinde die Zahlung verweigerte, zog der Hilfsbedürftige vor Gericht und beantragte vorläufigen Rechtsschutz.
Hierzu entschied das Landessozialgericht NRW mit Beschluss vom 17.04.2014 (Az. L 19 AS 485/14 B ER), dass das Jobcenter zunächst weiterhin neben dem Regelsatz für Unterkunft und Heizung aufkommen muss. Zunächst einmal stellten die Richter fest, dass sich allein aus dem Besuch einer Behindertenwerkstätte noch keine Erwerbsunfähigkeit ergibt. Ferner ersetzt das Gutachten durch die Deutsche Rentenversichrung nicht die Feststellung der Erwerbsfähigkeit durch die Agentur für Arbeit selbst. Schließlich darf ein Kompetenzkonflikt zwischen den Trägern der Sozialhilfe nicht auf dem Rücken des Hartz IV Empfängers ausgetragen werden. In diesem Zusammenhang weist das Gericht darauf hin, dass Betroffene auch im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes vorgehen dürfen, wenn es „nur“ um die Leistungen für Unterkunft und Heizung geht. Denn durch die Vorenthaltung wird dessen persönliche Existenz bedroht.