ERBSCHAFTSTEUERRECHT
Klage gegen Spanien wegen Erbschaftssteuer: Mit Urteil ist in 2014 zu rechnen
Autor: Abogado José Martinez Salinas - Abogado
Wie wir wiederholt berichtet hatten, hat die EU-Kommission am 7. März 2012 vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen das Königreich Spanien eingereicht und beantragt festzustellen, dass die spanische Erbschaftsteuer europäisches Recht verletzt (Rechtssache C-127/12). Grund für die Verletzung sind nach Auffassung der EU-Kommission die Unterschiede in der Besteuerung zwischen in Spanien ansässigen und gebietsfremden Erben/Erblassern.
Am 8.1.2014 wurden hierzu die Parteien angehört. Dabei wurde allerdings noch nicht klar, ob Spanien verurteilt wird seine Gesetze zu ämdern oder nicht. Wir rechnen dennoch damit, dass der EuGH der Klage statt gibt und Spanien die Änderung der diskriminierenden Regelungen auferlegt.
Mit einer Entscheidung ist noch in 2014 zu rechnen.
Spanien wird im Falle einer Verurteilung voraussichtlich die spanische Erbschaftsteuer insgesamt reformieren. Möglich erscheinen insbesondere
- eine Freitstellung/Erhöhung des Freibetrags der Hauptwohnsitzimmobilie,
- ein erhöhter allgemeiner Freibetrag und
- eine Senkung der Steuersätze.
Die Rabatte auf die Steuerschuld von bis zu 99 % für die Steuerklasse I und II (so derzeit noch z.B. auf den Balearen oder in Katalonien) dürften bald der Vergangenheit angehören. Bereits jetzt haben viele autonome Gemeinschaften die Rabatte eutlich reduziert (z.B. Valencia, Kanaren).
Sofern der EuGH Spanien verurteilt, kann unter unter Umständen und unter gewissen Voraussetzungen auch die zu viel gezahlte spanische Erbschaftsteuer zurückverlangt werden. Im Fall der Verurteilung Spaniens zur Änderung der diskriminierenden Regelungen über die Besteuerung des Veräußerungsgewinns von Nicht-Residenten ist es bereits zu Rückzahlungen gekommen.
Eine Rückzahlung ist allerdings ausgeschlossen, wenn seit dem Erbfall oder der Steuerzahlung mehr als 4 Jahre vergangen sind. Wir empfehlen schon jetzt einen Antrag auf Rückerstattung zu stellen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Kanzlei-Seite.