STEUERRECHT
Kommt jetzt die Reform im Steuerrecht?
Autor: ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater - Kanzlei
Neben vieler anderer Stimmen forderte auch der Juristinnenbund jüngst eine grundlegende Reform des deutschen Steuerrechts. Nicht nur eine Abschaffung der Steuerklasse V, sondern auch eine Erneuerung der Regeln zum Ehegattensplitting seien erforderlich.
Die Steuerklasse V und ihre Gegner
Auch die Stimmen in der Politik zur Abschaffung der Steuerklasse V werden immer lauter. Es bleibt also abzuwarten, ob sich in der kommenden Legislaturperiode einige Änderungen im Steuerrecht und in der Besteuerung von Ehen und Lebenspartnerschaften einstellen werden.
Eine Abschaffung der Steuerklasse V geht dabei vielen Frauen- und Familienbänden nicht weit genug. Sie fordern zudem eine Erneuerung des Ehegattensplittings, um eine zeitgemäße Besteuerung von Ehe und Lebenspartnerschaft zu erreichen.
Was das Ehegattensplitting bedeutet
Das Ehegattensplitting ist eine Methode zur Berechnung der Einkommenssteuer von zusammenveranlagten Ehegatten. Dabei wird das zu versteuernde Einkommen der Ehegatten ermittelt und halbiert, für dieses halbierte Einkommen wird die Einkommenssteuer berechnet und dann wieder verdoppelt. Im Ergebnis bewirkt das Splittingverfahren, dass das zu versteuernde Einkommen auf beide Ehegatten gleichmäßig verteilt wird. Die Ehegatten werden als Wirtschaftsgemeinschaft betrachtet.
Kritik am Ehegattensplitting ergibt sich besonders dann, wenn ein Ehegatte deutlich weniger verdient als der andere. In der Folge lohnt sich für den schlechter Verdiener die Aufnahme einer Beschäftigung kaum. Die Folge ist die Nichtteilnahme am Arbeitsmarkt und letztlich die Abhängigkeit eines Ehegatten innerhalb der Ehe.
Da immer noch besonders Frauen in viele Ehen die Ehepartner mit dem geringeren Einkommen bilden, werden aufgrund des Ehegattensplittings häufiger Frauen vom Arbeitsmarkt ferngehalten.
Bedeutet das Ehegattensplitting damit eine Rückkehr zur „Frau an den Herd“? Zumindest die Gefahr besteht, weshalb eine Modernisierung der Besteuerung in der Ehe zumindest einer Diskussion bedarf.
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