STEUERRECHT
Krypto Transaktionen mit Auslandsbezug – potenzielle Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz (AWG)
Autor: Marcel Ruhlmann, LL.M. (UCT) - Rechtsanwalt
zuletzt bearbeitet am:
Das Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle (BAFA) prüft verstärkt grenzüberschreitende Krypto-Transaktionen ab 50.000 € (ab 2025). Seit dem Ukraine-Krieg werden zudem Verstöße gegen Russland-Sanktionen (z. B. Zahlungen an gesperrte Wallet-Adressen) streng geahndet.
1. Mögliche Verstöße
Private Personen können vor allem in folgenden Bereichen gegen das AWG/AWV verstoßen:
- Unterlassene Meldung von Direktinvestitionen (z. B. Kauf von Krypto-Assets im Ausland ab 50.000 € ab 2025, § 58 AWV). Die Meldung erfolgt elektronisch über das Zentralmeldesystem (ZA) der Bundesbank.
- Embargoverstöße (z. B. Krypto-Transaktionen mit Sanktionsadressaten in Russland, Iran).
- Fehlende Meldung von Kapitalverkehr (§ 67 AWV), z. B. bei großen grenzüberschreitenden Transfers ab 50.000 € (ab 2025) an ausländische Wallets.
Praxisbeispiele:
- Fall 1: Eine Privatperson kauft über eine ausländische Börse Krypto-Assets im Wert von 120.000 €, ohne die Transaktion als Direktinvestition beim BAFA zu melden.
- Fall 2:Ein Investor transferiert 70.000 € an eine Wallet in Russland, ohne das Sanktionsrecht zu prüfen.
2. Voraussetzungen für eine erfolgreiche Selbstanzeige
- Unverzüglichkeit: Die Anzeige muss erfolgen, bevor die Behörde aktiv wird (z. B. BAFA, Hauptzollamt).
- Vollständigkeit: Alle Verstöße müssen offengelegt werden (keine Teilinformationen).
- Korrektur: Die unterlassene Meldung muss nachgeholt werden.
3. Typische Sanktionen bei Privatpersonen
- Bußgelder (§ 19 AWV):
- Bis zu 500.000 € oder dreifacher wirtschaftlicher Vorteil.
- In der Praxis: Bei Selbstanzeige oft Reduktion um 50–90 %.
- Strafrechtliche Risiken:
Nur bei Vorsatz (z. B. bewusste Umgehung von Sanktionen) – hier hilft keine Selbstanzeige.
4. Empfehlungen für Betroffene
1. Verstöße identifizieren:
- Prüfen, ob Auslandstransaktionen ab 50.000 € (ab 2025) oder Embargobezug vorliegen.
2. Dokumentation:
- Wallet-Adressen, Transaktionsbelege, Kommunikation mit ausländischen Plattformen sichern.
3. Einreichung:
- Schriftliche Erklärung an das BAFA oder Hauptzollamt mit allen Details.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Erstberatung zur Verfügung.