ARBEITSRECHT
Kündigung vom Arbeitgeber? Jetzt Kündigungsschutzklage erheben!
Autor: Fabian Symann - Rechtsanwalt
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Ihr Arbeitgeber hat Sie gekündigt? Wehren Sie sich mit einer Kündigungsschutzklage!
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfe ich Ihre Kündigung (und ggf. eine zuvor erteilte Abmahnung) und erhebe für Sie eine Kündigungsschutzklage. Nach einer Kündigung ist schnelles Handeln wichtig. Falls Sie die Kündigung angreifen wollen, können Sie das nur binnen drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Dabei stehen die Chancen, erfolgreich gegen Ihre Kündigung vorzugehen, grundsätzlich gut, da die meisten Kündigungen unwirksam sind. Dies liegt an der sehr strengen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, welches in aller Regel die Rechte von Arbeitnehmern stärkt. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht informiere ich Sie umfassend und praxisgerecht darüber, was Sie nach einer erfolgten Kündigung tun können: Entweder Sie greifen die Kündigung an; dann können Sie im Falle des Obsiegens das Arbeitsverhältnis fortsetzen. Oder Sie schließen einen Beendigungsvergleich mit Ihrem Arbeitgeber, und ich handele die bestmögliche Abfindung für Sie aus.
Wann haben Sie Kündigungsschutz und können die Kündigung erfolgreich angreifen?
Sie genießen den sog. allgemeinen Kündigungsschutz, wenn im Betrieb Ihres Arbeitgebers in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind. Dann gilt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Bei dem allgemeinen Kündigungsschutz kann der Arbeitgeber die ordentliche Kündigung nur mehr auf drei Kündigungsgründe stützen, namentlich auf betriebsbedingte, verhaltensbedingte und personenbedingte Gründe. Zudem muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein. Dies gilt natürlich nicht im Falle einer Probezeitkündigung.
Darüber hinaus könnten Sie den besonderen Kündigungsschutz genießen. In diesen Fällen ist eine Kündigung wohl faktisch nicht möglich, da der soziale Schutz derart hoch ist. Das Gesetz sieht einen besonderen Kündigungsschutz für Mitglieder des Betriebsrats, schwangere Frauen, Eltern in Elternzeit, Schwerbehinderte, Datenschutzbeauftragte etc. vor. Ob Sie dem besonderen Kündigungsschutz unterliegen, klärt sich am besten in einem persönlichen Gespräch.
Welche Abfindung können Sie erhalten?
Die Höhe der Abfindung hängt regelmäßig davon ab, wie die Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage stehen. Gründe für eine hohe Abfindung sind daher: Es besteht allgemeiner und/oder besonderer Kündigungsschutz, die Kündigung ist unverhältnismäßig oder formnichtig, die Kündigungsgründen überzeugen nicht oder die Kündigung ist wohl aus sonstigen Gründen unwirksam. Andererseits bestimmen individuelle Aspekte die Höhe der Abfindung, wie z.B. die Frage, wie viel Geld ist dem Arbeitgeber die schnelle Beendigung des Verfahrens wert? Soll ein bestimmter Arbeitnehmer auf jeden Fall aus dem Betrieb "herausgekauft" werden, um Ruhe zu haben? Wie wird verhandelt? Letztlich kommt es immer auf den Einzelfall, die dortigen Argumente und das Verhandlungsgeschick an.
Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Kündigung benötigen, stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.