TIERRECHT
Landwirt muss wegen Tierquälerei ins Gefängnis
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Landwirt muss wegen Tierquälerei ins Gefängnis © Symbolgrafik:© Jürgen Fälchle - stock.adobe.com
Karlsruhe (jur). Ein Landwirt aus dem Allgäu muss wegen Quälerei seiner Kühe für zwei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Mit einem am Donnerstag, 3. August 2023, bekanntgegebenen Beschluss bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe im „Allgäuer Tierschutzskandal“ ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Memmingen (Az.: 1 StR 145/23). Ein weiterer Landwirt erhielt eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatten die Landwirte, nach Presseberichten Vater und Sohn, kranke Rinder nicht behandeln lassen und keinen Tierarzt beigezogen. Dadurch sollen die Tiere längere Zeit erhebliche aber vermeidbare Schmerzen erlitten haben. Einer der Angeklagten soll zudem acht Kälber mit einem hierfür ungeeigneten Gerät und ohne die Gabe von Schmerzmitteln enthornt haben.
Das Landgericht Memmingen hatte einen der Landwirte deshalb zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt, den anderen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung.
Die Revisionen beider Angeklagten hatten vor dem BGH keinen Erfolg. Die Überprüfung des Memminger Urteils habe „keinen die Angeklagten belastenden Rechtsfehler ergeben“, teilte der BGH zu seinem Beschluss vom 25. Juli 2023 mit.
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Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock