WETTBEWERBSRECHT
Legal-Tech rechtswidrig / Gerichte in Berlin uneinig
Autor: Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. - Rechtsanwalt
Legal-Tech rechtswidrig / Gerichte in Berlin uneinig
Die Gerichte in Berlin mussten sich bereits zahlreich mit dem Rechtsportal wenigermiete.de des Legal-Tech-Unternehmens Mietright GmbH beschäftigen.
„Wir helfen Mietern. Einfach. Online. Ohne Risiko“ ist das Motto des Legal-Tech-Unternehmens Mietright GmbH mit seinem Portal Website wenigermiete.de. Das Portal funktioniert so, dass Mieter in ein Online-Formular Details zur Wohnung und Mietvertrag eintragen und eine Software ermittelt dann, ob die Mietpreisbremse eingehalten wird. Bei einem Verstoß wird dem Nutzer angeboten, seine Ansprüche kostenlos an das Portal abzutreten; eine Provision fällt dann an, wenn das Portal erfolgreich ist; die Provision wird dann von den Zahlungen abgezogen. Etwaige Kosten des Gerichtsverfahrens übernimmt das Portal für den Mieter.
Pro wenigermiete.de
Die 66. Zivilkammer des Landgerichts Berlin (Urteil v. 13.8.2018, 66 S 18/18) hält das Angebot von wenigermiete.de für unbedenklich und die Abtretung von Rückzahlungsansprüchen wegen überzahlter Miete für wirksam; die dortigen Kammerrichter meinen, dass das Unternehmen erbringe lediglich Leistungen, die eng mit dem Schwerpunkt der erlaubten Tätigkeit, nämlich dem Einziehen von Forderungen aufgrund überhöhter Mieten, verbunden seien.
Die Richterkollegen, der 65. Zivilkammer des Landgerichts Berlin (Urteil v. 20.6.2018, 65 S 70/18 und Urteil v. 22.8.2018, 65 S 83/18) sowie das Amtsgericht Lichtenberg (Urteil v. 4.1.2018, 16 C 135/17) sind derselben Meinung.
Contra wenigermiete.de
Die Richter der 67. Zivilkammer des Landgerichts Berlin (Beschluss v. 26.7.2018, 67 S 157/18) hingegen meinen, dass wenigermiete.de gegen das gesetzliche Verbot, unerlaubt Rechtsdienstleistungen zu erbringen, verstößt.
Diese Auffassung vertreten auch die Kammerkollegen der 63. Zivilkammer des Landgerichts Berlin (Urteil v. 28.8.2018, 63 S 1/18).
Neues Urteil der 15. Kammer
Nun mischt auch noch die 15. Zivilkammer des Landgerichts Berlin (Urteil v. 15.1.2019, 15 O 60/18) mit; die dortigen Richter halten die Plattform „wenigermiete.de“, die Mieter bei der Durchsetzung der Mietpreisbremse hilft, für rechtmäßig. In diesem Fall hat die Rechtsanwaltskammer Berlin gegen wenigermiete.de auf Unterlassung geklagt und verloren. Die Rechtsanwaltskammer Berlin hält das Geschäftsmodell für rechtswidrig. Bei dem Angebot handle es sich nicht um eine zulässige Inkassodienstleistung, sondern um unzulässige Rechtsberatung. Dies führe zu Wettbewerbsnachteilen für Rechtsanwälte.
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. vertritt Legal-Tech-Unternehmen vor Gericht.