BANKRECHT / KAPITALMARKTRECHT
LG Coburg: Der Kapitalanleger ist auch über kritische Pressestimmen zu informieren
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Kurzfassung
Was macht einen guten Anlagevermittler aus? Dass er einen Rat suchenden Kunden umfassend über die Vor- und Nachteile des angebotenen Anlageprodukts informiert. Hierzu gehört auch die Aufklärung über kritische Stimmen in der Wirtschaftspresse und die Aufstellung eines geeigneten Finanzierungskonzepts. Unterlässt der Berater dies, macht er sich gegnüber dem Investor schadensersatzpflichtig.
So entschieden jetzt das Landgericht Coburg und das Oberlandesgericht Bamberg. Sie verurteilten einen Anlageberater zum Schadensersatz in Höhe von knapp über 110.000 €. Er habe dem Anleger zum einen die negative Presse über die empfohlene Beteiligung an der " Göttinger Gruppe" verschwiegen. Zum anderen habe er einen völlig unzureichenden Finanzierungsplan zum Kauf einer angeblich steuersparenden Eigentumswohnung unterbreitet. Ein kleiner Trost für den Vermittler: Er erhielt im Gegenzug die Wertpapiere und die Wohnung.
Sachverhalt
Unzufrieden mit seiner bisherigen Anlageformen wandte sich der Kläger an den als Finanzberater tätigen Beklagten. Er wollte mit seinem angesparten Geld höhere Renditen erzielen, aber auch kein zu hohes Risiko eingehen. Der Beklagte empfahl ihm, sich an der "Göttinger Gruppe" zu beteiligen. Bereits zu diesem Zeitpunkt gab es Medienberichte, die von einer derartigen Investition dringend abrieten. Sie waren dem Beklagten bekannt, der dieses Wissen aber für sich behielt. Außerdem überredete der Vermittler den Kläger, zur Altersvorsorge eine Eigentumswohnung zu kaufen. Sie sollte sich durch Mieteinnahmen und Steuereinsparungen weitgehend selbst finanzieren. Hierzu erstellte der Berater einen Finanzierungsplan. Beide Anlageformen entpuppten sich in der Folgezeit als Flop. Wegen schlechter Beratung verlangte der sich geprellt fühlende Anleger von dem Beklagten sein investiertes Geld zurück. Seine Vorwürfe: Er sei über die negativen Pressestimmen zur "Göttinger Gruppe" nicht unterrichtet worden; auch sei die Finanzierung der Wohnung von Anfang an falsch kalkuliert worden.
Gerichtsentscheidung
Der Investor bekam sowohl beim Landgericht Coburg als auch beim Oberlandesgericht Bamberg Recht. Zu einer vollständigen Beratung gehöre auch, den Anleger über kritische Stimmen in der Wirtschaftspresse zu informieren. Fachzeitschriften hätten wegen "unrealistischer Renditeversprechungen" und der "Gefahr des Totalverlustes" der Anlage davor gewarnt, sich an der "Göttinger Gruppe" zu beteiligen. Diese Information habe der Beklagte nicht an den Kläger weiter gegeben. Bei der Eigentumswohnung habe der Berater eine falsche und unzureichende Finanzierung vorgeschlagen. Allerdings hätte dies der Kläger erkennen können. Er müsse sich daher insoweit ein Mitverschulden von 25 % anrechnen lassen.
Urteil des Landgerichts Coburg vom 07.04.2004, Az: 22 O 623/03; Beschlüsse des Oberlandesgerichts Bamberg vom 07.10.2004 und 25.11.2004, Az: 5 U 94/04; rechtskräftig