ARBEITSRECHT
Lohnt es sich gegen die Kündigung vorzugehen?
Autor: Robert Mudter - Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht Robert C. Mudter aus Frankfurt wird häufig gefragt, ob es sich denn lohnen würde, gegen eine Kündigung vorzugehen. Um eine solche Frage tatsächlich beantworten zu können ist es in der Regel notwendig, die genauen Hintergründe zu kennen. Hierzu gehören natürlich auch die Kenntnis des Arbeitsvertrages, der genauen Tätigkeit, des Zuschnitts des Unternehmens und viele andere Faktoren.
Unabhängig von den Hintergründen im Einzelfall, wie etwa Lebenslauf oder Lebensalter, lassen sich jedoch einige Punkte identifizieren, die immer wieder in diesem Rahmen zu prüfen sind.
Zuerst einmal ist eine der wichtigsten Überlegungen, ob überhaupt Kündigungsschutz besteht. Besteht Kündigungsschutz, benötigt der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund und da es arbeitsrechtlich oft schwer ist einen Kündigungsgrund wirksam darzustellen, läuft dies häufig darauf hinaus, dass ein Vergleich vereinbart wird. Ein solcher Vergleich kann unter anderem die Zahlung einer Abfindung beinhalten.
Kündigungsschutz besteht, wenn in das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht und in dem Unternehmen rechnerisch mehr als 10 Mitarbeiter vollzeitig tätig sind. Kündigungsschutz bedeutet dabei, dass der Arbeitgeber dann einen Kündigungsgrund benötigt. Dieser Kündigungsgrund wird aber erst dann hinterfragt, wenn Sie gegen eine Kündigung fristwahrend, d.h. innerhalb von 3 Wochen nach Zugang, Kündigungsschutzklage einreichen. Erst dann muss der Arbeitgeber im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens zu den Kündigungsgründen vortragen. Wird gegen eine Kündigung keine Kündigungsschutzklage fristwahrend eingereicht, gilt die Kündigung, unabhängig von den zugrundeliegenden Gründen, als rechtskräftig und hat das Arbeitsverhältnis beendet.
Besteht Kündigungsschutz spricht bereits vieles dafür, gegen eine Kündigung vorzugehen. Die Risiken für den Arbeitgeber sind zum einen formale Fehler, die häufig vorkommen. Auch inhaltlich werden Kündigungen nicht immer mit der erforderlichen Sorgfalt vorbereitet. Auch die beste Vorbereitung ändert im Übrigen nichts an den strengen Erfordernissen des Kündigungsschutzgesetzes. Geschickt verhandelt lässt sich so gut wie immer eine vergleichsweise Lösung herbeiführen. Natürlich gibt es auch Situationen, in denen ein solcher Vergleich nicht gewollt ist und eine Weiterbeschäftigung das Ziel ist.
Der nächste Gesichtspunkt, bei der Frage, ob es sich lohnt gegen eine Kündigung vorzugehen ist sicherlich auch die Kostenfrage. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, ist der wesentliche Teil des Kostenrisikos in aller Regel bereits abgedeckt. Ohne Rechtsschutzversicherung können Sie einen Rechtsanwalt natürlich auch selbst bezahlen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Weiterhin kann ein Arbeitnehmer auch selbstständig Klage einreichen oder diese Klage über ein Mitarbeiter der Rechtsantragsstelle bei dem Arbeitsgericht einreichen. Aus meiner Sicht eine Notlösung. Die arbeitsrechtliche Materie ist sehr komplex und spätestens im Gütetermin wird es für den nichtanwaltlich vertretenen Arbeitnehmer schwer, seine Position entsprechend durchzusetzen.
Diese Frage stellt sich auch bei außerordentlichen Kündigungen. Eine außerordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung. Voraussetzung ist, dass ein wichtiger Grund vorliegt. Auch dies wird erst geprüft, wenn spätestens 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Klage bei dem Arbeitsgericht eingereicht wird. Gerade in kleineren Unternehmen, wenn also kein Kündigungsschutz greift, muss dann abgewogen werden ob die Umwandlung in eine ordentliche Kündigung wirtschaftlich Sinn macht. Meist ist dies jedoch zu bejahen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass eine außerordentliche Kündigung für den Lebenslauf problematisch sein kann.
In den meisten Fällen macht es also Sinn, die Kündigung anzugreifen und damit als Grundlage für eine Aufhebungsvereinbarung zu nehmen. Werden außergerichtliche Verhandlungen geführt ist es wichtig, dennoch die Klagefrist zu beachten. Oft ziehen sich die Verhandlungen und wird versäumt fristwahrend Klage einzureichen, dem Arbeitgeber oft das Verhandlungsangebot wieder zurück, da das Arbeitsverhältnis dann ohnehin wirksam beendet worden ist.