MARKENRECHT
Markenrechtliche Abmahnung der Eversheds Sutherland LLP im Auftrag der TM-TV GmbH
Autor: Carsten M. Herrle - Rechtsanwalt
Abmahnung der Eversheds Sutherland LLP im Auftrag der TM-TV GmbH wegen Verletzungen der Rechte an den Wort- und Bildmarken "SchleFaZ" und "#SchleFaZ"
Die Eversheds Sutherland LLP vertritt die Interessen der TM-TV GmbH, welche Inhaberin der Markenrechte an "SchleFaZ" und "#SchleFaZ" ist. Die Sendung "Schlechteste Filme aller Zeiten" ("SchleFaZ") wird von dem Fernsehsender "Tele 5" ausgestrahlt und von der TM-TV GmbH betrieben. Die Eversheds Sutherland LLP verschickte aktuell eine Abmahnung mit dem Vorwurf, der Betroffene habe T-Shirts mit dem Aufdruck "SchleFaZ" nicht autorisiert vertrieben. Dadurch soll eine Verletzung der Markenrechte aus §§ 14 Abs. 5, 6 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1, 2, § 19 MarkenG vorliegen.
Die Eversheds Sutherland LLP fordert aufgrund dieses Verstoßes die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie Auskunft, Rechnungslegung und die Herausgabe entsprechender Belege. Zudem müssen die streitgegenständlichen Waren nachweislich vernichtet werden. Außerdem wird der Ersatz der Anwaltskosten und Schadensersatz gefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.