MARKENRECHT
Markenrechtliche Abmahnung der Lexea Rechtsanwälte im Auftrag der MMSB GmbH wegen der unberechtigten Nutzung der Marke "daniplus"
Autor: Carsten M. Herrle - Rechtsanwalt
Abmahnung der Lexea Rechtsanwälte aus Köln im Auftrag der MMSB GmbH wegen unberechtigter Nutzung der Wort-/ und Bildmarke "daniplus"
Die Lexea Rechtsanwälte aus Köln vertreten die Interessen der MMSB GmbH. In dieser Abmahnung geht es um ein Produkt der Marke "daniplus", welches auf Amazon vertrieben wird. Die Wort-/ und Bildmarke "daniplus" ist sowohl als Unions-, als auch als deutsche Marke geschützt (Registernummern EM 013670691 und DE 3020130312562). Die Firma hat die Lexea Rechtsanwälte vor Kurzem mit einer Abmahnung beauftragt, um ihre Marken zu schützen.
Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, er habe bei einem von der Abmahnerin ausgeführten Testkauf, über das in der Abmahnung benannte Angebot Produkte verkauft, die nicht von der Abmahnerin kommen oder für sie hergestellt worden sind. Er habe also Produkte unter dem Namen "daniplus" verkauft, ohne zur Nutzung der Marke berechtigt zu sein.
Die Lexea Rechtsanwälte verlangen aufgrund der Markenrechtsverletzung die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Außerdem soll Auskunft erteilt werden und die Rechtsanwaltskosten sollen übernommen werden. Auch die Testkaufkosten müssen erstattet werden.
Sollten Sie durch eine solche oder ähnliche Abmahnung der Lexea Rechtsanwälte betroffen sein, sollte jedoch zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt.
Abmahnung des Vereines gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. wegen wettbewerbswidriger Werbung mit einem Testsieger-Emblem
Der Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. verschickte kürzlich ein Schreiben, mit dem das wettbewerbswidrige Bewerben mit einem Testsieger-Emblem abgemahnt wird. Der Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. ist ein Wettbewerbsverband, der gemäß §§8 III Nr. 2 UWG, 3 I Nr. 2 UKlaG Abmahnungen aussprechen kann.
Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, auf der Handelsplattform eBay ein Angebot mit einem Testsieger-Emblem beworben zu haben, ohne auf die Kriterien der Prüfung hinzuweisen. Dies stelle einen unlauteren Wettbewerb gemäß §§ 3 II, 5a II UWG dar. Ebenfalls würde bei dem Angebot kein Link zur Online-Streitbeilegungsplattform (ODR-Plattform) angegeben worden seien. Dies sei ebenso wettbewerbswidrig.
Der Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. fordert aufgrund dieser Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie einen Aufwendungsersatz für den Ausspruch der Abmahnung.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.