MARKENRECHT
Markenrechtliche Abmahnung der LUTHER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der DINSE GmbH wegen der Marke "DINSE"
Autor: Carsten M. Herrle - Rechtsanwalt
Abmahnung der LUTHER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Köln im Auftrag der DINSE GmbH wegen der Verletzung von Rechten an der Marke "DINSE"
Die LUTHER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Köln verschickt aktuell Abmahnungen, mit welchen die Verletzungen von Markenrechten der DINSE GmbH durchgesetzt werden sollen. Dem von der Abmahnung betroffenen wird vorgeworfen auf der in seinem Online-Shop Produkte aus dem Bereich Schweißtechnologie zum Verkauf angeboten und diese mit "DINSE" bezeichnet zu haben. Bei den angebotenen Produkten handele es sich jedoch nicht um solche, die von der DINSE GmbH in den Verkehr gebracht worden sind. Daher stelle das Anbieten der Ware unter der Bezeichnung "DINSE" eine Markenrechtsverletzung bei der DINSE GmbH dar.
Die LUTHER Rechtsanwälte fordern aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Auch wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten aufgefordert.
Empfehlung:
Sollten Sie durch eine solche oder ähnliche Abmahnung der LUTHER Rechtsanwälte betroffen sein, erteilen Sie keine voreiligen Auskünfte. Dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:
- die Markenrechtsverletzung eingestehen
- sich für die Dauer von 30 Jahren verpflichten
- eine Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
- und die Erstattung der vollständigen Anwaltskosten zu zahlen.
Diese vertragliche Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.