MARKENRECHT
Markenrechtliche Berechtigungsanfrage der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH
Autor: Carsten M. Herrle - Rechtsanwalt
Berechtigungsanfrage der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH wegen der Bezeichnungen "Echte Liebe", "BVB", "BVB 09", "Borussia Dortmund"
Die Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen verschickt aktuell eine Berechtigungsanfrage, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der BVB Merchandising GmbH durchgesetzt werden sollen. Diese ist Inhaberin der Rechte an den Wortmarken "Echte Liebe", "BVB", "BVB 09" und "Borussia Dortmund". Dem liegt die Vermutung zugrunde, dass der Betroffene Produkte unter den obigen markenrechtlich geschützten Begriffen angeboten oder hiermit beworben zu haben, ohne die entsprechende Lizenzen hierzu zu haben.
Die Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen fordert in dem mit Berechtigungsanfrage betitelten Schreiben lediglich zur Stellungnahme über das Vorliegen einer Berechtigung zum Verkauf der angebotenen Ware auf. Sie fordern also weder die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, noch die Zahlung von Schadensersatz oder Ersatz Anwaltskosten. Somit handelt es sich nicht um eine Abmahnung im formellen Sinne. Trotzdem ist Vorsicht geboten!
Abmahnung des Vereines gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. wegen wettbewerbswidriger Werbung mit einem Testsieger-Emblem
Der Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. verschickte kürzlich ein Schreiben, mit dem das wettbewerbswidrige Bewerben mit einem Testsieger-Emblem abgemahnt wird. Der Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. ist ein Wettbewerbsverband, der gemäß §§8 III Nr. 2 UWG, 3 I Nr. 2 UKlaG Abmahnungen aussprechen kann.
Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, auf der Handelsplattform eBay ein Angebot mit einem Testsieger-Emblem beworben zu haben, ohne auf die Kriterien der Prüfung hinzuweisen. Dies stelle einen unlauteren Wettbewerb gemäß §§ 3 II, 5a II UWG dar. Ebenfalls würde bei dem Angebot kein Link zur Online-Streitbeilegungsplattform (ODR-Plattform) angegeben worden seien. Dies sei ebenso wettbewerbswidrig.
Der Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. fordert aufgrund dieser Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie einen Aufwendungsersatz für den Ausspruch der Abmahnung.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.