ARBEITSRECHT
Mini-Jobber dürfen in 2025 mehr verdienen
Autor: Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. - Rechtsanwalt
zuletzt bearbeitet am:
Die Erhöhung des Mindestlohns zum Jahr 2025 hat positive Auswirkungen auf Minijobber, die dank dieser Maßnahme ab Jahresbeginn mehr Geld verdienen können. Dies ist eine erfreuliche Nachricht für viele, die neben ihrem Hauptjob oder während ihres Studiums, ihrer Schulausbildung oder in den Ferien einen Minijob ausüben. Die Flexibilität und die Möglichkeit, zusätzliches Einkommen zu erzielen, machen Minijobs zu einer beliebten Option für viele Arbeitnehmer. Doch trotz der Erhöhung des Mindestlohns gibt es einige Dinge zu beachten, insbesondere in Bezug auf die maximale Arbeitszeit und die Verdienstgrenze.
Mit der Erhöhung des Mindestlohns auf 12,82 Euro pro Stunde zum Januar 2025 steigt auch die monatliche Verdienstgrenze für Minijobber von 538 Euro auf 556 Euro. Auf das ganze Jahr gerechnet entspricht dies einem Betrag von 6672 Euro. Diese Verdienstgrenze wird regelmäßig an den Mindestlohn angepasst, um sicherzustellen, dass Minijobber angemessen entlohnt werden. Dank dieser Anpassungen können Minijobber ab 2025 etwas mehr verdienen und dennoch die Vorteile ihres Minijobs vollständig nutzen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die maximale Arbeitszeit für Minijobber trotz der Erhöhung der Verdienstgrenze unverändert bleibt.
Auch mit der neuen Verdienstgrenze von 556 Euro pro Monat können Minijobber im Jahr 2025 weiterhin nur maximal 43 Stunden pro Monat arbeiten. Sollte der Stundenlohn eines Minijobbers über dem Mindestlohn von 12,82 Euro liegen, so verringert sich entsprechend die zulässige Arbeitszeit. Es ist daher ratsam, genau zu berechnen, wie viele Stunden im Monat gearbeitet werden dürfen, um den Minijob-Status beizubehalten. Die Minijob-Zentrale bietet hierzu Hilfestellungen und Informationen, um sicherzustellen, dass Minijobber die gesetzlichen Regelungen einhalten und ihre Arbeitszeit entsprechend planen.
Die Erhöhung des Mindestlohns und der damit verbundene Anstieg der Verdienstgrenze sind positive Entwicklungen für Minijobber, die von einer angemessenen Bezahlung profitieren. Durch die regelmäßige Anpassung an den Mindestlohn erhalten Minijobber die Möglichkeit, ihre Einkommenssituation zu verbessern und gleichzeitig flexibel zu bleiben. Es ist wichtig, dass Minijobber sich über die geltenden Gesetze und Regelungen informieren, um sicherzustellen, dass sie ihren Minijob korrekt ausüben und von den neuen Regelungen profitieren können.
Insgesamt ist die Erhöhung des Mindestlohns für Minijobber eine positive Entwicklung, die dazu beiträgt, die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung in dieser Form der Beschäftigung zu verbessern. Durch die Anpassung der Verdienstgrenze und die Aufrechterhaltung der maximalen Arbeitszeit wird sichergestellt, dass Minijobber fair entlohnt werden und gleichzeitig die Vorteile eines Minijobs genießen können. Mit der Unterstützung der Minijob-Zentrale und einer genauen Planung der Arbeitszeit können Minijobber ab 2025 von den neuen Regelungen profitieren und ihre finanzielle Situation verbessern.
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. von der kanzlei JURA.CC bearbeitet im Schwerpunkt das Kündigungsschutzrecht im Arbeitsrecht. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht vertritt Mandanten außergerichtlich bei Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen bei der Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber. Soweit erforderlich erfolgt eine gerichtliche Vertretung bei der Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht mit dem Ziel für den Arbeitnehmer eine angemessene und möglichst hohe Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, ein sehr gutes Arbeitszeugnis für zukünftige Bewerbungen oder auch die Rücknahme der Kündigung und die Weiterbeschäftigung zu erzielen.
Mehr Informationen unter www.JURA.CC oder per Telefon: 0221-95814321
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