VERSICHERUNGSRECHT
Mitwirkungspflichten in der Leistungsprüfung der Berufsunfähigkeitsversicherung
Autor: Jan-Martin Weßels - Rechtsanwalt
zuletzt bearbeitet am:
Besprechung der Entscheidung des OLG Saarbrücken, Beschluss vom 15. Januar 2025 , Az: 5 W 83/24
Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat in einer aktuellen Entscheidung klargemacht, dass Versicherte ihre Mitwirkungspflichten ernst nehmen müssen, wenn sie Leistungen aus ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung anfordern. Konkret bedeutet das, dass Versicherte Nachweise für ihre Berufsunfähigkeit erbringen müssen. Andernfalls kann die Versicherung die Zahlung verweigern.
Wichtig zu beachten:
Wenn die Versicherung signalisiert, dass sie bereit ist, den Fall zu prüfen, heißt das nicht automatisch, dass sie sich nicht mehr auf Rücktritt oder Kündigung berufen kann. Es gibt besondere Umstände, die entscheiden, ob das Verhalten der Versicherung noch als in Ordnung angesehen werden kann. In diesem Fall hatte die Versicherung sogar angemerkt, dass sie den Vertrag unter anderen Bedingungen abgeschlossen hätte, wenn sie von bestimmten Gesundheitsproblemen gewusst hätte. Dieser Punkt hätte für die Versicherung nachteilig sein können, wenn die Versicherungsnehmerin ihre Prämien gezahlt hätte. Da sie das jedoch nicht tat, konnte die Versicherung aufgrund von ausstehenden Zahlungen wirksam kündigen.
Der Fall im Detail:
Eine frühere Krankentransportfahrerin hat im September 2019 eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen und beantragt nun Leistungen, da sie aufgrund einer COVID-Infektion seit Oktober 2022 berufsunfähig ist. Nachdem sie Leistungen beantragt hatte, forderte die Versicherung weitere medizinische Unterlagen an und erklärte gleichzeitig ihren Rücktritt vom Vertrag aufgrund möglicher falscher Angaben.
Die Klägerin wehrte sich dagegen, und die Versicherung erklärte, sie wolle ihre vorherige Entscheidung überprüfen und forderte erneut medizinische Nachweise. Danach erhielt die Klägerin eine Mahnung über ausstehende Prämien, und die Versicherung drohte mit Kündigung, falls die Zahlungen weiter ausblieben.
Gericht lehnt Prozesskostenhilfe ab:
Die Klägerin klagte daraufhin beim Landgericht Saarbrücken und bat um Prozesskostenhilfe, um ihre Forderung gegen die Versicherung durchzusetzen. Das Landgericht wies ihren Antrag jedoch ab und begründete dies damit, dass die Klägerin nicht ausreichend Informationen über ihre finanzielle Situation offengelegt hatte.
Die Klägerin legte daraufhin sofortige Beschwerde gegen diese Entscheidung ein.
OLG Saarbrücken: Klage ist chancenlos wegen fehlender Mitwirkung:
Das Oberlandesgericht bestätigte in seiner Entscheidung vom 15. Januar 2025 die Ablehnung der Prozesskostenhilfe, kam jedoch zu einem anderen rechtlichen Schluss. Der Senat stellte fest, dass die Klage keine realistischen Erfolgsaussichten hatte, weil die Klägerin ihrer Pflicht zur Mitwirkung nicht nachgekommen war. Sie hatte die von der Versicherung angeforderten medizinischen Unterlagen trotz mehrfacher Aufforderung nicht eingereicht, weshalb die Zahlung verweigert wurde.
Das Gericht stellte auch fest, dass die Versicherung Anspruch auf die ausstehenden Prämien hatte. Trotz der Rücktrittserklärung des Versicherers bestand der Vertrag weiterhin, weil die Versicherung bereit war, die Entscheidung zu überprüfen. Die Klägerin hätte davon ausgehen können, dass der Vertrag weiter gültig war, solange sie die geforderten Unterlagen einreichte. Da sie jedoch während der Prüfungszeit keine Prämien gezahlt hatte, war die Kündigung rechtmäßig.
Fragen und Antworten zum Fall:
Was bedeutet es, dass ich als Versicherter Mitwirkungspflichten habe?
- Das bedeutet, dass Sie der Versicherung alle angeforderten Unterlagen und Nachweise zur Verfügung stellen müssen, um Ihren Anspruch auf Leistungen geltend zu machen.
Was passiert, wenn ich die geforderten Unterlagen nicht einreiche?
- Wenn Sie die Unterlagen nicht einreichen, kann die Versicherung Ihre Leistungen verweigern, da sie Ihren Anspruch nicht überprüfen kann.
Kann die Versicherung einfach den Vertrag kündigen?
- Nicht einfach so. Wenn die Versicherung erklärt, sie möchte den Vertrag überprüfen, könnte dies bedeuten, dass der Vertrag weiterhin besteht. Es hängt von den Umständen ab.
Was passiert, wenn ich während der Leistungsprüfung keine Prämien zahle?
- Wenn Sie in der Zeit keine Prämien zahlen, kann die Versicherung Ihren Vertrag kündigen, was in der Regel rechtmäßig ist.
Besprechung der Entscheidung des OLG Saarbrücken, Beschluss vom 15. Januar 2025 , Az: 5 W 83/24 abrufbar unter:
https://recht.saarland.de/bssl/document/NJRE001601006
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