BANKRECHT / KAPITALMARKTRECHT
Möglicher Verkauf von Prokon
Autor: NOETHE LEGAL Rechtsanwälte - Kanzlei
Wie es scheint, will der Insolvenzverwalter des insolventen Windparkbetreibers Prokon nach Investoren suchen, wenn nicht genügend Ansprüche der Genussrechts-Inhaber in Eigenkapital umgewandelt werden.
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich führt aus:
Die Umwandlung von Ansprüchen in Eigenkapital, d.h. eine Beteiligung an dem insolventen Windparkbetreiber, kann der Firma das Überleben sichern und die Liquidation verhindern, denn dadurch wird ihr wieder Kapital zur Verfügung gestellt. Sollten sich jedoch nicht genügend Genussrechts-Inhaber zur Umwandlung des Anspruchs bereit erklären, so zieht der Insolvenzverwalter wohl durchaus den Verkauf der Firma an einen Investor in Betracht. Wie es scheint, wurde die Hamburger Privatbank M.M. Warburg mit der Suche nach Investoren beauftragt.
Anfang des Jahres war es zur Insolvenz des Windparkbetreibers gekommen. Rund 1,4 Milliarden Euro hatten die 75.000 Anleger investiert, die versprochenen Ausschüttungen ließen sich jedoch nur aus dem Verkauf weiterer Anteile und nicht durch das operative Geschäft erwirtschaften. Dass dies auf Dauer nicht funktioniert, liegt auf der Hand.
Nun hofft der Insolvenzverwalter bis Anfang 2015 Klarheit zu haben, welche der beiden möglichen Sanierungen umgesetzt wird. Auf der Grundlage dessen soll dann ein Insolvenzplan erarbeitet werden, über den im April 2015 die Gläubigerversammlung abstimmen soll.
Betroffene Anleger sollten die Entwicklungen im Auge behalten und sich möglichst frühzeitig über die für sie in Frage kommenden Möglichkeiten informieren. Unter Umständen stehen ihnen auch Ansprüche zu, die noch durchgesetzt werden können. Ein Rechtsanwalt kann hierbei behilflich sein.
Sie erwartet an unseren Standorten in Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich ein engagiertes, verlässliches und spezialisiertes Team von Berufsträgern.