VERKEHRSRECHT
MPU auch für Radfahrer
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Berlin (DAV). Auch Fahrradfahrer, die wegen Trunkenheit im Straßenverkehr auffällig wurden, können aufgefordert werden, ein MPU-Gutachten vorzulegen. Auf diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 29. November 2005 (AZ - 1 B 495/05 -) macht die Deutsche Anwaltauskunft aufmerksam.
Ein Fahrradfahrer war nachts einer Polizeistreife wegen seines Fahrstils aufgefallen - er fuhr in Schlangenlinien und konnte sich kaum noch auf dem Rad halten. Die Alkoholkontrolle ergab eine Blutalkoholkonzentration von 2,39 Promille. Dies wurde der Straßenverkehrsbehörde mitgeteilt, die den Radfahrer zur Vorlage eines MPU-Gutachtens, dem sogenannten ?*****entest? aufforderte. Der Mann unterzog sich einem solchen Test nicht, sondern reichte lediglich eine Bescheinigung des Arbeitsmedizinischen Dienstes seiner Berufsgenossenschaft ein. Die Behörde entzog ihm daraufhin die Fahrerlaubnis, wogegen der Mann klagte.
Die Klage blieb jedoch ohne Erfolg. Auch die erstmalige Teilnahme eines Fahrradfahrers am Straßenverkehr mit einer sehr hohen Blutalkoholkonzentration lasse Zweifel an seiner Kraftfahrneigung aufkommen. Die Straßenverkehrsbehörde sei somit berechtigt, den ?*****entest? einzufordern.
Über die Rechte und Pflichten, die sich aus dem Straßenverkehr ergeben, informiert ein im Verkehrsrecht versierter Anwalt.
Quelle: Deutsche Anwaltauskunft, erreichbar unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (0,12 EUR/min)