KFZ-GUTACHTER
Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?
Autor: Herr Gabriel Raiolo - Sachverständiger und Gutachter
zuletzt bearbeitet am:
Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?
Nach einem Unfall stellt sich für viele Geschädigte schnell die Frage: „Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?“ Die Antwort lautet eindeutig: Nein. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen eigenen, unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen – und das bringt entscheidende Vorteile für eine faire Schadenregulierung.
Rechtliche Grundlage: Unabhängigkeit des Gutachters
Die gegnerische Versicherung möchte in der Regel ihre eigenen Kosten möglichst niedrig halten. Ein von der Versicherung beauftragter Gutachter könnte daher den Schaden eher im Sinne des Versicherers als im Sinne des Geschädigten bewerten.
Das Gesetz gibt Ihnen jedoch die Möglichkeit, selbst einen Gutachter auszuwählen. Dessen Kosten müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden, sofern Sie keine Mitschuld am Unfall tragen und der Schaden nicht als Bagatellschaden (unter ca. 750 Euro) einzustufen ist.
Vorteile eines unabhängigen Gutachters
a) Objektive und neutrale Bewertung
Ein unabhängiger Gutachter arbeitet nicht für die Versicherung, sondern ausschließlich in Ihrem Auftrag.
Das bedeutet:
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Ehrliche Schadenshöhe: Alle Schäden werden vollständig erfasst, auch versteckte oder später erkennbare Mängel.
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Keine Einflussnahme der Versicherung: Die Schadenhöhe wird nicht künstlich nach unten korrigiert.
b) Berücksichtigung von Wertminderung und Nutzungsausfall
Ein guter Gutachter achtet nicht nur auf die Reparaturkosten, sondern auch auf Wertminderung und Nutzungsausfall. Diese Faktoren werden von Versicherungs-Gutachtern oft nicht ausreichend berücksichtigt, obwohl sie für den Geschädigten finanziell wichtig sind.
c) Beweissicherung für eventuelle Streitigkeiten
Das Gutachten dient als wichtiger Beweis bei möglichen späteren Auseinandersetzungen mit der Versicherung oder sogar vor Gericht. Ein unabhängiges Gutachten hat vor Gericht höhere Beweiskraft, da es neutral erstellt wurde.
d) Unterstützung bei der gesamten Schadenabwicklung
Viele unabhängige Gutachter arbeiten mit Anwälten für Verkehrsrecht zusammen. Das bedeutet, Sie erhalten nicht nur eine faire Schadensbewertung, sondern oft auch Unterstützung bei der gesamten Abwicklung.
Kostenübernahme: Wer zahlt das Gutachten?
In den meisten Fällen übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten, wenn Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt sind.
Nur bei sehr geringen Schäden kann es vorkommen, dass die Kosten nicht erstattet werden. Doch bereits ab einer gewissen Schadenshöhe lohnt sich das Gutachten fast immer.
Fazit: Unabhängigkeit sichert Ihre Ansprüche
Sie sind nicht verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren. Ein eigener, unabhängiger Gutachter garantiert eine faire, vollständige und objektive Schadenfeststellung. Damit sichern Sie sich alle Ansprüche – von Reparaturkosten über Nutzungsausfall bis zur Wertminderung.