STEUERRECHT
Nach Streit um Kindesentführung Steuerminderung
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Düsseldorf (jur). Will ein Vater nach der Entführung seiner Tochter durch seine frühere Ehefrau gerichtlich die Rückkehr des Kindes erzwingen, kann er die angefallenen Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend machen. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf in einem am Freitag, 4. Mai 2018, bekanntgegebenen Urteil entschieden (Az.: 13 K 3024/17 E).
Konkret ging es um einen Vater einer heute sechsjährigen Tochter. Seine frühere Ehefrau hatte das Kind im Alter von zwei Jahren nach Südamerika entführt. Um das Umgangsrecht mit seiner Tochter ausüben zu können, wollte der Vater gerichtlich die Rückkehr des Kindes erzwingen.
Finanzamt lehnte Steuerminderung ab
Dabei fielen Prozesskosten in Höhe von 20.648 Euro an. Diese zivilrechtlichen Aufwendungen machte er steuermindernd als außergewöhnliche Belastung in seiner Steuererklärung geltend.
Das Finanzamt lehnte die Steuerminderung ab. Außergewöhnliche Belastungen lägen laut Gesetz vor, wenn die Führung eines Rechtsstreits die „Existenzgrundlage“ gefährdet. Dies sei hier aber wegen der Kindesentführung nicht der Fall gewesen.
Verfassungskonforme Ausgelegung des Begriffes „Existenzgrundlage“
Mit Urteil vom 13. März 2018 gab das Finanzgericht jedoch dem Vater recht. Er habe Anspruch darauf, dass die Prozesskosten von 20.648 Euro als außergewöhnliche Belastung in seiner Steuererklärung berücksichtigt werden.
Der Begriff „Existenzgrundlage“ müsse mit Blick auf das Grundrecht des Schutzes von Ehe und Familie verfassungskonform ausgelegt werden. Mit dem Begriff „Existenzgrundlage“ werde im Gesetz nicht nur die materielle, sondern auch die immaterielle Lebensgrundlage eines Menschen erfasst. Dazu zähle auch die Eingebundenheit einer Person in eine Familie. Der Wunsch nach gegenseitiger Liebe und Nähe sei sowohl für das Kind als auch die Eltern ein "elementares menschliches Bedürfnis".
Gefährdung der immateriellen Existenzgrundlage des Vaters
Hier sei daher die immaterielle Existenzgrundlage des Vaters gefährdet, wenn er sein Umgangsrecht zu seiner Tochter wegen der Entführung nicht ausüben kann. Der Gerichtsprozess sei die einzige Möglichkeit gewesen, um die Tochter wieder nach Deutschland zu holen.
Das Finanzgericht hat die Revision zum Bundesfinanzhof in München wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.
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