VERKEHRSRECHT
Nachschulung führt zur Reduzierung der Sperrfrist bei Führerscheinentzug
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Berlin (DAV). Wird einem Autofahrer nach einer Alkoholfahrt der Führerschein entzogen, so kann die angeordnete Führerscheinsperre nachträglich vom Gericht reduziert werden, wenn der Autofahrer an einer qualifizierten Nachschulung teilnimmt. Dies ergibt sich aus einem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Beschluss des Amtsgerichts Hildesheim vom 01. Juli 2002 (AZ: 30 Cs 33 Js 112/02).
Einem Autofahrer war wegen einer Trunkenheitsfahrt (2,5 Promille) der Führerschein entzogen worden. Nach einer qualifizierten Nachschulung wurde die vom Gericht zunächst ausgesprochene Sperrfrist von 11 Monaten auf 8 Monate verkürzt. Das Gericht führte aus, dass durch die Nachschulung beim Verurteilten eine deutlich verbesserte und risikobewusstere Einstellung im Straßenverkehr zu verzeichnen war.
Die Deutsche Anwaltauskunft weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Möglichkeiten der Nachschulung zur Sperrfristverkürzung in Folge Unkenntnis weitestgehend ungenutzt bleiben, obwohl gerade dies neben dem persönlichen Vorteil für die Betroffenen auch der allgemeinen Verkehrssicherheit dienen würde.
Quelle: Deutsche Anwaltauskunft - anwaltauskunft.de