INTERNATIONALES RECHT
Negativbescheinigung Bosnien und Herzegowina
Autor: Rechtsanwalt Alma Prnjavorac - Rechtsanwältin
Wie wird nachgewiesen, dass eine Person (nicht) im Besitz der bosnisch- herzegowinischen Staatsangehörigkeit ist?
Die Staatsangehörigkeitsregister werden bei den Gemeinden des Geburtsortes geführt. Diese stellen auf Antrag Auszüge aus dem Staatsangehörigkeitsregister aus, in denen positiv oder negativ bescheinigt wird, ob eine Person im Besitz der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit ist.
Wurde eine Person nicht in Bosnien und Herzegowina geboren, jedoch die Geburt in Bosnien und Herzegowina am Geburts- oder Wohnort eines Elternteils nachregistriert, so wird die Person in das Staatsangehörigkeitsregister dieser Gemeinde eingetragen und diese stellt die entsprechenden Auszüge aus.
Die Ausstellung einer Negativbescheinigung durch die genannten Ministerien ist nicht möglich, da es kein zentrales Staatsangehörigkeitsregister gibt.
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Bosnien und Herzegowina
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