IT-RECHT
Netzwerkdurchsuchungsgesetz: Befürchtete Beschwerden sind ausgeblieben
Autor: ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater - Kanzlei
Nur ein knappes Jahr ist es her, dass mit dem Netzwerkdurchsuchungsgesetz eine wichtige Neuerung im Medienrecht in Kraft getreten ist. Seitdem haben sich aber weniger Internetnutzer wegen mangelhafter Löschungen im Internet beschwert, als erwartet, wie das Bundesamt für Justiz mitteilte.
Social-Media in der Bedrängnis?
Mit der Einführung des Netzwerkdurchsuchungsgesetzes sollte mehr Sicherheit und Transparenz im Internet und bei Social Media Plattformen erreicht werden. Das Gesetz beinhaltete bestimmte Löschfristen für strafbare Inhalte im Internet, wie beispielsweise bei Volksverhetzung. So sollten auch Social Media Kanäle wie Facebook und Co. mehr in die Verantwortung gezogen werden können, gemeldete Inhalte auch tatsächlich frühzeitig zu löschen. Offenkundig strafbare Inhalte sollen nun innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden. Bei schwer zu beurteilenden Sachverhalten darf eine Löschung in einer Frist von bis zu sieben Tagen erfolgen. Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, drohen saftige Bußgelder. Doch wo kein Kläger, da auch kein Richter? Jedenfalls sind bisher weniger Beschwerden eingegangen, als erwartet.
Neue Beschwerdemöglichkeit im Medienrecht
Über ein Online-Formular können seit Inkrafttreten der neuen Regelung Beschwerden über Inhalte im Internet eingehen. Bis Ende November seien allerdings erst rund 700 Meldungen eingegangen, teilte das Bundesamt für Justiz am 11.12.2018 mit. Der Gesetzgeber hatte einst noch rund 25.000 Meldungen und rund 500 Bußgeldverfahren erwartet. Diese Zahl wurde nun eindeutig unterschritten.
Es bleibt die Frage, warum bisher so wenige Internetnutzer die neue Möglichkeit genutzt haben - an der Fülle strafbarer Inhalte im Internet wird es wahrscheinlich eher nicht liegen. Es bleibt also abzuwarten, ob die neuen Beschwerdemöglichkeiten in Zukunft populärer werden und damit auch konsequenter genutzt werden können.
Kritik kommt aus der Opposition
Das Fazit in der Politik nach gut einem Jahr Netzwerkdurchsetzungsgesetz fällt ebenfalls verhalten aus. Auch dort ist man auch auf der Suche nach Antworten auf die Frage der geringen Beteiligung.
Die FDP und Grünen halten die nun veröffentlichten Zahlen des Bundesamtes für wenig aussagekräftig. Der FDP-Digitalpolitiker Manuel Höferlin stellt in den Raum, dass die geringe Anzahl an Beschwerden auch darauf hindeuten könne, dass „Nutzer sich selbst zensieren“. Das Gesetz würde damit „sozusagen zu einem Overblocking in den Köpfen führen.“ Auch die Grünen halten die Zahlen nicht als richtigen Indikator für die Frage des Funktionierens des Gesetzes. Vielmehr sollen sie zeigen, dass die Meldewege bisher noch stark verbesserungsfähig sind.
Es tut sich etwas im Social-Media-Recht
In der SPD bewertet man die geringe Anzahl der bisherigen Meldungen dagegen positiv. Dort geht man davon aus, dass die Zahlen die Wirksamkeit des neuen Gesetzes belegen. „Die Unternehmen haben Strukturen aufgebaut, um mit Hinweisen auf potenziell strafbare Inhalte regelmäßig und verantwortungsvoll umzugehen“ heißt es von der SPD-Netzpolitikerin Saskia Esken.
Man mag es ja nicht recht glauben, dass diese Einschätzung tatsächlich der Wirklichkeit entspricht. Selten lassen sich Unternehmen allein durch das Inkrafttreten eines Gesetzes in die Schranken weisen. Auch in diesem Fall scheint es zumindest denkbar, dass eine Vielzahl der Internetnutzer die neue Möglichkeit der Beschwerde schlicht noch nicht wahrgenommen hat. Dennoch ist die Beschwerdemöglichkeit ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Bleibt abzuwarten, ob sie in Zukunft von noch mehr Betroffenen auch aktiv wahrgenommen wird.
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