LEASINGRECHT
OLG Hamm: Pflichten des Leasingnehmers bei Verlust des Autos um Versicherungsschutz zu erhalten
Autor: NOETHE LEGAL Rechtsanwälte - Kanzlei
Mit Urteil vom 10.03.2014 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm, dass der Leasinggeber einen Schadenersatzanspruch gegen den Leasingnehmer hat, wenn er durch diesen nicht umfassende Informationen über den angeblichen Diebstahl des Pkw erhält und die Kaskoversicherung deshalb nicht leisten will (AZ.: 18 U 84/13).
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Vorliegend klagte die Leasingfirma auf Schadenersatz. Der Kläger hatte mit der Klägerin einen Leasingvertrag über ein Kraftfahrzeug abgeschlossen. Die Klägerin schloss im Einvernehmen mit dem Leasingnehmer mit einer Kaskoversicherung einen entsprechenden Versicherungsvertrag für das Fahrzeug ab. Der Beklagte zahlte die Versicherungsbeiträge, der Ersatz sollte im Schadensfall an die Leasingfirma gehen.
Das Fahrzeug wurde am Ende des Leasingzeitraumes von dem Beklagten nicht zurückgegeben. Er berief sich auf einen Diebstahl kurz nach Ablauf der Leasingzeit. Zu den Umständen machte er keine detaillierten Angaben. Die Versicherung lehnte daraufhin eine Schadensregulierung wegen Zweifeln ab. Daraufhin klagte die Leasingfirma auf Schadenersatz. Das Landgericht wies die Klage ab. Vor dem OLG hatte die Klage Erfolg.
Aus den Versicherungsbedingungen ergebe sich, dass der Beklagte das Verlustrisiko trage, sodass er den Schaden ersetzen müsse. Weitere Versuche seitens der Leasingfirma, eine Schadensregulierung durch die Versicherung seien im Leasingvertrag nicht angezeigt.
Das Gericht führte aus, der Kläger habe seine Pflicht, alle Umstände für den Verlust des Autos darzulegen, nicht erfüllt, welche eine Nebenpflicht des Leasingvertrages darstelle. Zur Erfüllung dieser Pflicht sei er insbesondere gehalten, wenn er die Erwartung hege, die Versicherung übernehme den Schaden. Der Kläger habe zu den Umständen lediglich vorgetragen, das Auto habe sich nicht mehr dort befunden, wo er es abgestellt habe und es nicht wiedergefunden. Er konnte außerdem nicht erklären, weshalb einer der Schlüssel, die er der Versicherung übersandt hat, nicht zum Fahrzeug passe.
Es ist wichtig, die Konsequenzen von Verträgen und auch Versicherungsbedingungen im Vorfeld zu überdenken, damit es nicht zu Überraschungen kommt und jede Vertragspartei ihre Pflichten erfüllen kann. Ein Rechtsanwalt kann helfen, den nötigen Überblick zu gewinnen.
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