STEUERRECHT
„Panama Papers“ lassen Steuerkassen klingeln - Steuernachzahlungen in Milliardenhöhe zu erwarten
Autor: ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater - Kanzlei
Mit den „Panama Papers“ und damit zusammenhängenden Briefkastenfirmen ist vor rund drei Jahren einer der größten Steuerhinterziehungs-Skandale ans Licht gekommen. Behörden weltweit haben seitdem Steuerstrafen verhängt – diese sollen sich auf umgerechnet rund 1,07 Milliarden Euro belaufen.
Nachzahlungen sorgen für ungeahnte Steuereinkommen
Allein der deutsche Fiskus darf sich bislang auf rund 150 Millionen Euro an Steuernachzahlungen freuen, berichten NDR, WDR und die Süddeutsche Zeitung. Ein großer Teil der Strafen soll dabei auf in den Steuerskandal involvierte Banken zurückgehen.
Die Summe ist das Ergebnis einer Analyse des Internationalen Konsortiums Investigativer Journalisten (ICIJ). Bislang konnte aber nur ein ungefährer Wert ermittelt werden. Tatsächlich dürften die Zahlungen aufgrund von Steuerhinterziehung noch weitaus höher ausfallen, denn eine Reihe von Länder verweigern mit Hinweis auf die laufenden Ermittlungen die Auskunft über etwaige Steuerhinterziehungen. Mit der nunmehr ermittelten Summe von 1,07 Milliarden Euro scheint also die Spitze des Eisbergs noch nicht erklommen zu sein. Nur eins ist bisher sicher – die Enthüllungen über Briefkastenfirmen in Panama sind bisher wohl beispiellos im Bereich des Steuerbetrugs.
„Panama Papers“ decken illegale Finanzströme auf
2016 waren durch die Recherchen internationaler Medien die Finanzströme in der mittelamerikanischen Steueroase enthüllt worden. In Deutschland war es vorneweg die Süddeutsche Zeitung zusammen mit dem WDR und dem NDR, die die Machenschaften der Briefkastenfirmen enthüllten. Der öffentliche Druck auf Politiker, Prominente und Geschäftsleute stieg durch die Veröffentlichungen der Steuerbetrügereien. Es folgten zahlreiche Selbstanzeigen.
Aufmerksam wurden die internationalen Medien durch zugespielte Daten von Whistleblowern. Diese zeigten große Geldströme nach Panama, wo tausende Briefkastenfirmen angesiedelt sind. Das Ergebnis der Recherche offenbarte ein riesiges Netz an illegaler Nutzung von Briefkastenfirmen für Steuerhinterziehungen weltweit.
Briefkastenfirma – was ist das eigentlich?
Es gibt viele Bezeichnungen – Briefkastengesellschaft, Basisgesellschaft oder Offshore-Firma- doch alle verbindet sie ein und dasselbe Geschäftsmodell.
Kurz gesagt versteht man unter einer Briefkastenfirma ein nach dem Recht des jeweiligen Sitzlandes formal als Gesellschaft durch Eintragung in ein Firmenregister errichtetes Unternehmen, welches damit zwar rechtlich existiert, praktisch aber keinen Geschäftsbetrieb unterhält. Tatsächlich werden mit der Briefkastenfirma nur die Interessen des Hintermannes verfolgt, der nach außen nicht in Erscheinung tritt. Die Briefkastenfirma ist eine bloße Hülle, die letztlich nur den Zweck hat, ein Vermögen zu verwalten. Da aber eine Postanschrift bei der Registereintragung hinterlegt werden muss, begnügen sich viele mit einem Postfach oder Briefkaste – daher auch der Begriff der Briefkastenfirma.
Briefkastenfirmen in Panama - Steuerhinterziehung leicht gemacht
Die „Panama Papers“ deckten die illegalen Geschäfte der Offshore-Firmen in Panama auf. Doch wie lassen sich mit dem Geschäftsmodell einer Briefkastengesellschaft Steuern hinterziehen?
Für Steuerhinterziehungen sind Briefkastenfirmen in Ländern mit einem niedrigen Steuersatz sinnvoll, sogenannten Steueroasen. Legt beispielsweise eine Privatperson eine Briefkastenfirma an und versteuert ihr Vermögen weiterhin im Land ihres Wohnsitzes, ist allein die Gründung einer solchen Briefkastenfirma nicht strafbar. Eine Briefkastenfirma per se ist nicht illegal.
Bleibt der Wohnsitz aber im Inland und versteuert die Person sein Vermögen über die Briefkastenfirma im Ausland in Steueroasen, dann ist dies illegal. Das Vermögen wird mittels der Briefkastenfirma ins Ausland verlagert, dort werden deutlich geringe Steuern abgegeben und die im Land des Wohnsitz anfallenden Pflicht zur Steuerzahlung wird umgangen. Wer aber sein Geld steuergünstig und vertraulich in Steueroasen parkt, der begeht Steuerbetrug. Eine Bank, die ihrem Kunden etwa über eine Auslandstochtergesellschaft eine Briefkastenfirma vermittelt, macht sich dann wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafbar.
Im Rahmen der „Panama Papers“ wurden unzählige Steuerhinterziehungen nach diesem Prinzip offengelegt. Auch viele der deutschen Banken sollen dabei eine Rolle gespielt haben. Im Ergebnis ist daher nun eine gigantische Summe an Rückzahlungen und Strafzahlungen in Aussicht.
Weitere Informationen zum Steuerrecht und Briefkastenfirmen finden Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/briefkastenfirma.html