VERKEHRSRECHT
Plötzlicher Stopp trotz ?Grün?: Auffahrenden trifft keine Schuld
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MÜNCHEN (DAV). Wenn an einer ?Grün? zeigenden Ampel ein Autofahrer ohne jeden erkennbaren Grund plötzlich abbremst, trifft den Fahrer des nachfolgenden Autos bei einem Auffahrunfall in der Regel keine Schuld. Dies hat das Amtsgericht München in einem rechtskräftigen Urteil entschieden, wie die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) berichten.
In dem Fall waren mehrere Autos an einer Kreuzung auf der Linksabbiegerspur losgefahren, als für sie die Ampel auf ?Grün? gesprungen war. Der Fahrer des ersten Wagens machte plötzlich eine Vollbremsung, weil die Ampel für den Geradeaus-Verkehr auf ?Rot? umgeschaltet hatte und er dachte, dies gelte auch für die Abbiegespur. Das ihm nachfolgende Auto prallte auf.
Für dessen Fahrer sei das Bremsmanöver völlig unvorhersehbar und damit ein ?unabwendbares Ereignis? gewesen, entschied das Gericht, das dem Vorausfahrenden ein 100-prozentiges Verschulden an der Kollision anlastete. Zwar sei der Hintermann objektiv mit zu geringem Abstand hinter dem anderen Wagen hergefahren. ?dies ist jedoch im Großstadtverkehr zulässig, weil bei ?Grün so angefahren werden darf, wie die Fahrzeug stehen - sonst würde die Grünphase nicht ausgenutzt und der Verkehr behindert?, hieß es in dem Urteil.
Amtsgericht München
Urteil vom 25. Juli 2001
Aktenzeichen: 345 C 10019/01
Quelle: Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein
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