FAMILIENRECHT
Recht auf Heirat – Grieche darf Ex-Schwägerin heiraten
Autor: ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater - Kanzlei
Ist die Annullierung einer Ehe zwischen einem Mann uns seiner Ex-Schwägerin zulässig? Nein sagt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), denn die griechischen Behörden sollen bei der Annullierung die Europäische Menschenrechtskonvention aus den Augen verloren haben.
Griechenland verbietet Ehe bei Schwägerschaft
Sich in die Schwester oder den Bruder des Ehegatten verlieben? Das kann nicht nur zu einem Familienstreit führen, sondern in wenigen europäischen Mitgliedstaaten auch eine neue Heirat erschweren. Wird nämlich durch die Scheidung die Verwandtschaftsbeziehung in Bezug auf die Schwägerschaft nicht beendet, kann dies in Griechenland zur Unzulässigkeit einer späteren Ehe führen. So ist es zumindest einem Mann aus Griechenland ergangen.
Dieser hatte sich 2004 von seiner Frau scheiden lassen und im Jahr darauf die Schwester seiner Ex-Frau geheiratet. Zwei Jahre später meldete sich die Ex-Ehefrau bei der Staatsanwaltschaft – die Eheschließung ihres Ex-Ehemannes und ihrer Schwester sei aus Gründen der Verwandtschaft zwischen den Eheleuten nicht gültig. In einem langwierigen Gerichtsstreit ging es um die Frage des Fortbestandes der Verwandtschaft der Eheleute und die Zulässigkeit einer Ehe mit der Ex-Schwägerin. Grundlage dieser Überlegung ist ein griechisches Gesetz, welches die Heirat zwischen Angehörigen bis zum dritten Grade verbietet.
Bestehende Verwandtschaft verhindert Eheschließung
Mit der Scheidung der Ehe entfalle grundsätzlich nicht automatisch die Schwägerschaft, so argumentierten die zuständigen Gerichte. Einer erneuten Ehe stehe daher eine bestehende Verwandtschaft der Eheleute im Wege. Das griechische Recht verbiete eine solche Ehe daher „aus Gründen des Anstandes“ und der Achtung vor der Institution der Familie. Diese Entscheidung wurde zuletzt vom Kassationsgericht 2015 bestätigt und die Ehe nach rund zehn Jahren damit endgültig für nichtig erklärt.
Eheschließungsverbot verletzt das Recht auf Heirat
Dieser Argumentation ist der EGMR nun nicht gefolgt. Der entscheidende Unterschied bestehe nämlich schon darin, dass das Paar durch die vorherige Ehe nicht blutsverwandt sei. Neben Griechenland verbietet nur noch Italien und San Marino die Ehe mit dem Ex-Schwager oder der Ex-Schwägerin. Dies widerspreche laut EGMR aber der Europäischen Menschenrechtskonvention, die insbesondere auch ein Recht auf Heirat beinhaltet. Damit sind die gesetzlichen Regelungen mit diesem europäischen Menschenrecht nicht zu vereinbaren.
Der EGMR hat nun entschieden, dass Griechenland dem betroffenen Paar eine Entschädigung von 10.000 Euro zahlen muss (Urteil v. 05.09.2019, Az.: 57854/15).
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