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Ratgeber - Berufsrecht der Ärzte
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Berufsrecht der Ärzte
Sofortiges Ruhen der Approbation als Arzt bei Alkoholsucht Rechtsanwalt Dipl.-Jur.Jens Usebach, LL.M.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat am 02.03.2020 zum Aktenzeichen 21 CS 19.1736 entschieden, dass ein Arzt, bei dem ein alkoholisches Abhängigkeitssyndrom diagnostiziert wird, mit dem sofortigen Ruhen seiner Approbation rechnen muss.
Aus der Pressemitteilung des DAV MedR Nr. 17/2020 vom 12.11.2020 ergibt sich:
Der 1956 geborene Arzt wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, da er betrunken Auto gefahren war und sich unerlaubt vom Unfallort entfernt hatte. Die angeordnete Untersuchung bei einem Facharzt und die Laboruntersuchung einer Haarprobe ergaben ein Abhängigkeitssyndrom. Daraufhin ordnete die zuständige Bezirksregierung das Ruhen der Approbation an. Der Arzt beantragte ... weiter lesen
Berufsrecht der Ärzte
Gewebebank für Ärzte nur erlaubnisfrei sein, wenn sie alle Tätigkeiten selbst durchführenRechtsanwalt Dipl.-Jur.Jens Usebach, LL.M.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 24. Januar 2019 zum Aktenzeichen 3 C 5.17 entschieden, dass die Gewinnung und Bearbeitung von menschlichem Gewebe grundsätzlich einer behördlichen Erlaubnis bedarf. Die für Ärzte geltende Ausnahmeregelung setzt voraus, dass der das Gewebe bei seinen Patienten anwendende Arzt alle anfallenden Tätigkeiten in der Hand behält und nicht auf externe Stellen überträgt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
Der Kläger ist Chefarzt für Orthopädische Chirurgie in einem Kreiskrankenhaus. Er leitete dort eine Knochenbank, in der bei Operationen anfallende Oberschenkelknochenköpfe als Spendermaterial zur ... weiter lesen
Berufsrecht der Ärzte
Zahnarzt verliert Honorar bei fehlerhaftem ImplantatRechtsanwalt Dipl.-Jur.Jens Usebach, LL.M.
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 13. September 2018 zum Aktenzeichen III ZR 294/16 entschieden, dass der Honoraranspruch eines Zahnarztes für ein Implantat entfällt, wenn die Implantate fehlerhaft eingesetzt wurden und eine Korrektur ihrer Position durch Nachbehandlung nicht möglich ist.
Zwischen der Patientin und dem Zahnarzt ist ein wirksamer Behandlungsvertrag zustande gekommen. Dieser stellt einen Dienstvertrag über Dienste höherer Art dar. Der Zahnarzt verspricht regelmäßig nur eine den allgemeinen Grundsätzen der zahnärztlichen Wissenschaft entsprechende Behandlung, nicht aber ihr – immer auch von der körperlichen und seelischen Verfassung des Patienten ... weiter lesen
Berufsrecht der Ärzte
Aus der Praxis Arztstrafrecht - Juristische Konsequenzen für den Arzt bei Ermittlungsverfahren wegen Betrug und Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz am Beispiel des aktuellen Verfahrens um die Verhütungsspritzen aus ÖsterreichRechtsanwalt Thomas M. Amann
"Millionen-Betrug durch nicht zugelassenes Medikament. Frauenärzte verkauften illegal Verhütungsspritzen"
So oder so ähnlich titeln derzeit die einschlägigen Medien über ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Wuppertal gegen mehre im Bundesgebiet niedergelassene Mediziner.
Nach verschiedenen Nachrichtenmeldungen hättem über 600 deutsche Gynäkologen mit nicht zugelassenen Verhütungsmitteln gehandelt und Fahnder in NRW so einen der größten Ärztebetrugsfälle Deutschlands aufgedeckt. Dabei hätten mehr als 600 Ärzte und Frauenärzte im großen Stil mit nicht zugelassenen Verhütungsmitteln gehandelt und setzten dabei ... weiter lesen
Berufsrecht der Ärzte
Praxiswissen Rechtsanwalt: Die rechtlichen Folgen der Verletzung des Abstinenzgebotes in der PsychotherapieRechtsanwalt Thomas M. Amann
1. Die gesetzlichen Regelungen in den Verordnungen der Berufskammern
Die Berufsausübung der Psychotherapeuten ist in den landesrechtlichen Regelungen der Heilberufsgesetze sowie in den Berufsordnungen der jeweiligen Berufskammern geregelt. Die Muster-Berufsordnung (Muster-Berufsordnung für die Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten) der Bundespsychotherapeutenkammer ist eine Empfehlung der privatrechtlichen Bundeskammer an die öffentlich-rechtlichen Landeskammern. Sie regelt in § 6 Abs. 7 bspw. dass das Abstinenzgebot auch für die Zeit nach Beendigung der Psychotherapie, solange noch eine ... weiter lesen