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Berufsrecht der RAe
Anwaltskosten in ItalienRechtsanwalt Nicola Canestrini
Anwaltskosten sind immer einzelfallabhängig (und leider am Anfang nicht immer genau einschätzbar); ab Januar 2012 wurden Rechtsanwaltstarif und Gebührentabelle abgeschaffen und sind nummehr der Vereinbarung zwischen Anwalt und Mandanten überlassen; der Inhalt der Vereinbarung ist einzelfallabhängig (es kann z.B. auch eine Kostenpauschale vereinbart werden).
Ob Vertrauens- oder Pflichtverteidiger spielt dabei in Italien (anders als in Deutschland) keine Rolle: wenn kein Recht auf Prozesskostenhilfe besteht (Einkommen im Vorjahr unter 11.000 €), muss auch der Pflichtverteidiger bezahlt werden.
Da seit dem 24. Januar 2012 die gesetzliche Regelung einer Mindest- bzw. eine ... weiter lesen