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Ratgeber - Immobilienrecht
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Immobilienrecht
Artikelserie Immobilienerwerb: Was ist beim Kauf einer Immobilie zu beachten?Rechtsanwalt Alexander Bredereck
Aktuellen Medienberichten zufolge steigen die Mieten insbesondere in den Berliner Bezirken Prenzlauer Berg, Berlin-Mitte, Charlottenburg, Friedrichshain, Kreuzberg und in Teilen von Neukölln zum Teil um 10-14 % jährlich an. Unter anderem hierdurch wird der Immobilienmarkt beflügelt. Medienberichten zufolge erwartet die Immobilienbranche eine Preissteigerung der jetzt in Berlin erworbenen Immobilien in der Zukunft. Der Spiegel zitiert in seiner Ausgabe vom 12. September 2011 einen Immobilieninvestor mit den Worten: „Berlin ist der aufregendste Wohnungsmarkt in Europa.“ In einer Artikelserie besprechen die Autoren die wichtigsten Fragen, die im Zusammenhang mit einem Immobilienerwerb in Berlin auftreten ... weiter lesen
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Artikelserie Immobilienerwerb: Was ist beim Kauf einer Immobilie zu beachten?Rechtsanwalt Alexander Bredereck
Aktuellen Medienberichten zufolge steigen die Mieten insbesondere in den Berliner Bezirken Prenzlauer Berg, Berlin-Mitte, Charlottenburg, Friedrichshain, Kreuzberg und in Teilen von Neukölln zum Teil um 10-14 % jährlich an. Unter anderem hierdurch wird der Immobilienmarkt beflügelt. Medienberichten zufolge erwartet die Immobilienbranche eine Preissteigerung der jetzt in Berlin erworbenen Immobilien in der Zukunft. Der Spiegel zitiert in seiner Ausgabe vom 12. September 2011 einen Immobilieninvestor mit den Worten: „Berlin ist der aufregendste Wohnungsmarkt in Europa.“ In einer Artikelserie besprechen die Autoren die wichtigsten Fragen, die im Zusammenhang mit einem Immobilienerwerb in Berlin auftreten ... weiter lesen
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Aufgaben und Pflichten spanischer Notare bei Beurkundung Kaufvertrag über ImmobilieRechtsanwalt AbogadoJosé Martinez Salinas
Spanische Notare haben im Vergleich zu deutschen Notaren nur einen sehr begrenzten Aufgabenkreis. Der spanische Notar erstellt auf der Grundlage der Angaben der Vertragsparteien und – sofern vorhanden - des privatschriftlichen Kaufvertrags den Entwurf der Urkunde. Außerdem prüft der spanische Notar, ob Rechte bestimmter Dritter (z.B. Ehegatte) berührt werden. Ferner macht er sich einen Eindruck davon, ob die Erscheinenden geschäftsfähig sind. Schließlich prüft der spanische Notar, dass die steuerlichen Vorschriften eingehalten werden (Vorlage einer Steuernummer, Nachweis der Zahlung des Kaufpreises). Eine umfassende Prüfungspflicht hinsichtlich von Risiken des Kaufs oder gar eine ... weiter lesen
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Französisches Immobilienrecht: Reform der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus ImmobiliengeschäftenRechtsanwalt Jan-Hendrik Frank
Das französische Parlament hat am 8. September 2011 ein Gesetz verabschiedet, mit dem das Vermögenssteuerrecht reformiert wurde. I. Besteuerungsgegenstand Besteuert wird der bei Immobiliengeschäften erzielte Veräußerungsgewinn II. Internationales Steuerrecht Nach § 3 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Frankreich für den Bereich der Einkommensteuern ist der bei der Veräußerung von unbeweglichem Vermögen erzielte Veräußerungsgewinn in dem Staat besteuert, in dem dieses Vermögen belegen ist. II. ... weiter lesen
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Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor Berlin zum Thema Hausverkauf: Muss der Verkäufer auf Feuchtigkeitsschäden oder auf sonstige Mängel der Immobilie ausdrücklich hinweisen? Sind Angaben im Rechtsanwalt Alexander Bredereck
Das Oberlandesgericht Koblenz hat hierzu in einer relativ jüngeren Entscheidung (OLG Koblenz, Beschluss vom 13.11.2009, Az. 2 U 443/09) folgendes festgestellt: Grundsätzlich müssen Feuchtigkeitsschäden an der Immobilie beim Verkauf offenbart werden. Der Verkäufer eines Hauses ist verpflichtet, dem Käufer auch ungefragt einen derartigen Mangel mitzuteilen. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn er den bloßen Verdacht hat, es könnten infolge einer ihm bekannten mangelhaften Dacheindeckung in Zukunft Feuchtigkeitsschäden auftreten. Allerdings dürfen an die Auskunftspflichten des Verkäufers auch keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden. Wird zum Beispiel im ... weiter lesen
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Die Arras-Vereinbarung, das sogenannte „Draufgeld" in KaufverträgenRechtsanwalt Dr.Alexander Steinmetz
Die Arras-Vereinbarung, das sogenannte „Draufgeld" in Kaufverträgen Oberster Gerichtshof unterscheidet in seinem jüngsten Urteil zwischen drei Formen von Anzahlungen. Wer daran denkt, eine spanische Immobilie zu kaufen oder zu verkaufen, wird in der Regel mit einer Besonderheit des spanischen Rechts, den „Arras", konfrontiert. In Spanien ist es üblich, dass der Käufer bei Abschluss eines privatschriftlichen Kaufvertrages eine Anzahlung, die „arras" oder das „señal" leistet. Erst zu einem späteren Zeitpunkt - in der Regel bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages- wird der vollständige Restkaufpreis (abzüglich des in Höhe von 3 % an das zuständige ... weiter lesen
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Vermeidbare Fehler in spanischen Immobilienangelegenheiten: Immobilienschenkung im Kleid eines KaufvertragesRechtsanwalt Dr.Alexander Steinmetz
VERMEIDBARE FEHLER IN SPANISCHEN IMMOBIILENANGELEGENHEITEN IMMOBILIENSCHENKUNG IM KLEID EINES KAUFVERTRAGES Spanischer Tribunal Supremo verkündet Nichtigkeit der Transaktion Von Dr. Burckhardt Löber und Dr. Alexander Steinmetz Wer als Ausländer eine Spanienimmobilie besitzt, unterliegt insoweit der entsprechenden spanischen Gesetzgebung. Wie in Deutschland und anderswo werden die Gesetze verbindlich durch die Gerichte interpretiert und in Urteilen oder Beschlüssen umgesetzt. Was die oberen Gerichte jeweils verlautbaren, ist nicht zuletzt deshalb von Interesse, weil die Untergerichte an die Entscheidungen gebunden sind. Das jüngst erlassene Urteil des Tribunal Supremo vom 21. Dezember 2009 hat die ... weiter lesen
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Aufklärungspflichten beim HauskaufRechtsanwalt Peter W. Vollmer
Das Oberlandesgericht Rostock hat in einer aktuellen Entscheidung (10.09.2009 3 U 229/08) über eine durchaus häufiger vorkommende Situation zu entscheiden: Auf einem Grundstück wird ein Gebäude errichtet. Die Fertigstellung des Gebäudes gerät ins Stocken, woraufhin das Bauvorhaben über eine längere Zeit im Rohbau verharrt. Im konkreten Fall wurden erst einige Jahre später die Bauarbeiten beendet und die Immobilie dann verkauft. Der Verkäufer wies auf diesen Umstand nicht hin, sondern war der Meinung, dass die Bezugsfertigstellung als mitzuteilender Zeitpunkt ausreiche. Dem hat das Oberlandesgericht widersprochen und auf die Anfechtung des Käufers hin den Verkäufer ... weiter lesen